Notstandsgesetzgebung - Das Arbeitssicherstellungsgesetz

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  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2835

    #1

    Notstandsgesetzgebung - Das Arbeitssicherstellungsgesetz

    Es gibt Zeitungen, die anscheinend jetzt darauf kommen, dass wir immer noch eine im Bedarfsfall zu aktivierende Notstandsgesetzgebung haben, darunter auch das Arbeitssicherstellungsgesetz. Siehe dazu den Artikel aus der ZEIT:
    Im Verteidigungsfall kann die Arbeitsagentur fast jeden zum Einsatz verpflichten – im Lazarett oder in der Rüstungsfabrik. Die Regierung scheint darüber nachzudenken.
  • Rex Danny
    Administrator
    • 12.06.2008
    • 4327

    #2
    Sehr guter Artikel, ausführlich erläutert und klar verständlich.

    Aber was nützen solche Gesetzte, wenn sie nur mit Zweidrittelmehrheit in Kraft gesetzt werden können.

    Bei den dann stattfindenden Diskussionen steht der Russe bereits am Rhein, bevor die Abstimmung erfolgen konnte und die Agentur für Arbeit erste Arbeitsplatzumsetzungen anordnet.

    Ach ja, da diese Arbeitsplätze ja bezahlte Arbeit sind, wird die Agentur für Arbeit bestimmt zuerst prüfen, ob nicht Sozialleistungen noch rückgefordert werden können.

    Grüße


    Rex Danny

    Kommentar

    • DeltaEcho80
      Cold Warrior
      • 09.03.2013
      • 1711

      #3
      Was mich auch bei diesem Artikel wieder so richtig ank...t: Es schwingt hier immer so ein negativer Unterton mit von "Zwangsverpflichtung" und "Rekrutierung". Das ist sowas von "typisch deutsch".

      Man sucht und findet wieder nur das Negative. In anderen Ländern sieht das ganz anders aus, die haben begriffen, was Phase ist.

      Wenn man sich mit dem Hintergrund solcher Gesetzgebungen und deren historischen und vielleicht auch jetzt wieder aktuellen Kontext beschäftigt, bräuchte man nicht so reißerisch daher schreiben.

      Kommentar

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