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gab es eine Regelung auf welcher Seite von Brücken die Sprengschächte angelegt waren?
Wenn die Brücke in Ost-West Richtung über einen Fluss führt, waren die Trichersperren auf der Feindseite (Osten) oder auf der Westseite?
Gab es wenn überhaupt hier eine eindeutige Regelung?
»Westlich oder östlich – das ist hier die Frage …«
… gab es eine Regelung auf welcher Seite von Brücken die Sprengschächte angelegt waren?
Wenn die Brücke in Ost-West Richtung über einen Fluss führt, waren die Trichersperren auf der Feindseite (Osten) oder auf der Westseite?
Gab es wenn überhaupt hier eine eindeutige Regelung?
Sicherlich gab es diesbezüglich eine Regelung – pardon, Dienstvorschrift .……
Man sollte aber bedenken, dass die vorbereiteten Sperrmaßnahmen je nach topographischen, geologischen und baulichen Bedingungen von Objekt zu Objekt verschieden ausgeführt waren.
Beispielsweise gab es im osthessischen Raum Brücken mit »westlichen« Sprengschächten, andere besaßen »östliche«, bei anderen wiederum konnten beide Zufahrstrampen gesprengt werden. Und so manche Fulda-Brücke besaß zusätzlich noch Sprengkammern in den Brückenpfeilern bzw. verfügte über Schneidladungsvorrichtungen.
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