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gibt es einen Überblick oder Daten darüber wie weit man Sprengschächte und andere Sperren von der ehem. Grenze weg angelegt hat?
Bin heute über eine markante Stelle mit 3 beseitigten Schächten gefahren, aber meines Errachtens liegen die mit ca. 15km Entfernung von der ehem. Grenze doch ziemlich ungünstig.
Deshalb meine Frage in wie weit von der Grenze wurden solche Sperren angelegt???
Zu nah gibts nicht Hier hats auch Sperren die wenige Km (2 oder 3) entfernt sind. Das entspricht auch der Doktrin einen Angriff möglichst unmittelbar an der Grenze zum stehen zu bringen.
»Grenznah« oder »nicht grenznah«, das ist hier die Frage …
Bin heute über eine markante Stelle mit 3 beseitigten Schächten gefahren, aber meines Errachtens liegen die mit ca. 15km Entfernung von der ehem. Grenze doch ziemlich ungünstig.
ich meinte damit auch das mir das eigentlich für ne Sperre zu nah an der Grenze ist....
Das ist zwar schon ein sehr alter Thread, aber ich lese ihn heute zum ersten Mal.
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, daß sich im unmittelbaren Grenzgebiet (Westseite) nur Angehörige der in der Bundesrepublik stationierten Alliierten aufhalten durften. Ich glaube, es waren 5 Kilometer als Sperrbereich.
Die von Dir aufgeführten Sperranlagen lagen somit alle innerhalb der 5-Kilometer-Sperrzone. Und da die Wallmeister keine Angehörigen der alliierten Streitkräfte waren, hätten diese dort auch nie Inspektionen durchführen können bzw. dürfen.
Wie verhält sich das nun mit den Sperren und der 5-Kilometer-Sperrzone ?
Die von Dir aufgeführten Sperranlagen lagen somit alle innerhalb der 5-Kilometer-Sperrzone. Und da die Wallmeister keine Angehörigen der alliierten Streitkräfte waren, hätten diese dort auch nie Inspektionen durchführen können bzw. dürfen.
Wie verhält sich das nun mit den Sperren und der 5-Kilometer-Sperrzone ?
ES gab keine 5 km Sperrzone für Angehörige der Bundeswehr.
Die Verfahrensweise im grenznahen Gebiet war im sog. "Grenzsicherungserlass" geregelt.
Wenn sich Bundeswehrangehörige dienstlich in einer Entfernung von weniger als 5 km zur innerdeutschen Grenze oder zur Grenze zur CSSR aufhalten mussten, hatten sie dies vorher beim Bundesgrenzschutz oder in Bayern bei der bayerischen Grenzpolizei unmittelbar vor dem Betreten anzumelden. Besondere Anmeldeverfahren und -fristen galten, wenn sich Truppen über Kompaniestärke in diesem Bereich bewegten. Das war z.B. regelmäßg beim Standort Ebern der Fall, wenn die hier stationierten Bataillone zum Schießen nach Wildflecken verlegten.
Der Bereich ab 1 km zur Grenze durfte prinzipiell in Uniform nicht betreten werden, hier musste Zivil getragen werden (z.B. zur GDP-Erkundung oder auch für Feldjäger bei der Nachforschung nach unerlaubt abwesenden Soldaten). Auch in diesem Bereich war natürlich eine Anmeldung bei BGS / Grenzpolizei erforderlich. Es duften aber Bw-Fahrzeuge verwendet werden, wenn keine Zivilfahrzeuge vorhanden waren, allerdings sollten dann die taktischen Zeichen abgedeckt werden.
Ich habe z.B. als junger Feldjäger-Unteroffizier anno 1978 einen eigenmächtig abwesenden Soldaten aus einer Mühle südostwärts von Mähring (Landkreis Tirschenreuth) geholt. Diese Mühle grenzte mit ihrer Rückwand genau an die Grenze zur CSSR. Wir hatten Zivil an, fuhren mit dem bei den FJg für diese Zwecke vorhandenen Zivil-Passat mit Zivil-Kennzeichen und hatten uns vorher brav bei der zuständigen Grenzpolizeistation in Neu-Albenreuth angemeldet.
Die Wallmeister verfuhren genauso: Die grauen Wallmeister-Busse hatten ebenfalls zivile Wechsel-Kennzeichen, die Wallmeister selbst trugen auch Zivil und meldeten sich den zuständigen Dienststellen an.
Die Amerikaner hatten für ihre Truppen eigene Sperrzonenregelungen, die durch Schilder an den Zufahrtsstrassen bekanntgemacht wurden. Meist hatten sich amerikanische Truppen bei den zuständigen BRO oder den grenznahen Garnisonen anzumelden (z.B. in Hof oder Coburg). Siehe dazu die anliegenden beiden Bilder.
ES gab keine 5 km Sperrzone für Angehörige der Bundeswehr.
Die Verfahrensweise im grenznahen Gebiet war im sog. "Grenzsicherungserlass" geregelt.
Wenn sich Bundeswehrangehörige dienstlich in einer Entfernung von weniger als 5 km zur innerdeutschen Grenze oder zur Grenze zur CSSR aufhalten mussten, hatten sie dies vorher beim Bundesgrenzschutz oder in Bayern bei der bayerischen Grenzpolizei unmittelbar vor dem Betreten anzumelden. Besondere Anmeldeverfahren und -fristen galten, wenn sich Truppen über Kompaniestärke in diesem Bereich bewegten. Das war z.B. regelmäßg beim Standort Ebern der Fall, wenn die hier stationierten Bataillone zum Schießen nach Wildflecken verlegten.
Der Bereich ab 1 km zur Grenze durfte prinzipiell in Uniform nicht betreten werden, hier musste Zivil getragen werden (z.B. zur GDP-Erkundung oder auch für Feldjäger bei der Nachforschung nach unerlaubt abwesenden Soldaten). Auch in diesem Bereich war natürlich eine Anmeldung bei BGS / Grenzpolizei erforderlich. Es duften aber Bw-Fahrzeuge verwendet werden, wenn keine Zivilfahrzeuge vorhanden waren, allerdings sollten dann die taktischen Zeichen abgedeckt werden.
Ich habe z.B. als junger Feldjäger-Unteroffizier anno 1978 einen eigenmächtig abwesenden Soldaten aus einer Mühle südostwärts von Mähring (Landkreis Tirschenreuth) geholt. Diese Mühle grenzte mit ihrer Rückwand genau an die Grenze zur CSSR. Wir hatten Zivil an, fuhren mit dem bei den FJg für diese Zwecke vorhandenen Zivil-Passat mit Zivil-Kennzeichen und hatten uns vorher brav bei der zuständigen Grenzpolizeistation in Neu-Albenreuth angemeldet.
Die Wallmeister verfuhren genauso: Die grauen Wallmeister-Busse hatten ebenfalls zivile Wechsel-Kennzeichen, die Wallmeister selbst trugen auch Zivil und meldeten sich den zuständigen Dienststellen an.
Die Amerikaner hatten für ihre Truppen eigene Sperrzonenregelungen, die durch Schilder an den Zufahrtsstrassen bekanntgemacht wurden. Meist hatten sich amerikanische Truppen bei den zuständigen BRO oder den grenznahen Garnisonen anzumelden (z.B. in Hof oder Coburg). Siehe dazu die anliegenden beiden Bilder.
Hallo, Nemere !
Danke für die umfassende Antwort.
Das linke von den beiden amerikanischen Fotos meinte ich. So eins habe ich mal in einem Beitrag im Netz gesehen. Darauf bezog sich meine Frage. Aber jetzt bin ich ja schlauer.
Die Amerikaner hatten für ihre Truppen eigene Sperrzonenregelungen, die durch Schilder an den Zufahrtsstrassen bekanntgemacht wurden. Meist hatten sich amerikanische Truppen bei den zuständigen BRO oder den grenznahen Garnisonen anzumelden (z.B. in Hof oder Coburg).
Kleine Ergänzung:
Die nicht im Grenzeinsatz tätigen Kräfte der US-Forces benötigten zum Aufenthalt in der 1 km Zone einen Border Pass.
Dieser wurde durch die Grenzoffiziere und -unteroffiziere der beiden Regimenter (2th und 11th (früher waren auch andere im Grenzdienst)) in den Border Camps, z.B. Camp Lee, Point Alpha, etc. nach einer Einweisung an die Verantwortlichen der jeweiligen Teileinheiten ausgehändigt.
Oftmals wurden diese Truppenteile auch durch Border Patrols der jeweiligen Diensttuenden Einheit oder dem BOIC bzw. BNCOIC des jeweiligen Grenzcamps begleitet.
Private Fahrten von Angehörigen der US-Forces an die Grenze fielen ebenfalls darunter.
Ohen Border Pass durch den BGS, Zoll oder BGP in der 1 km Zone angetroffen wurden diese Personen an die zuständigen Grenzdienststellen übergeben.
Private Fahrten von Angehörigen der US-Forces an die Grenze fielen ebenfalls darunter.
Ohne Border Pass durch den BGS, Zoll oder BGP in der 1 km Zone angetroffen wurden diese Personen an die zuständigen Grenzdienststellen übergeben.[/QUOTE]
Diese Anweisungen für die 1 km Zone waren im Gesetz 550-81 der US-Streitkräfte geregelt.
Für die Führer (Offiziere oder Unteroffiziere) der Border Patrols gab es ein Programm für den Erwerb der Grenzqualifikation.
Die Qualifizierungskarte mußte auf der Streife mitgeführt werden.
Dann gab es einen Permanent Border Pass für einen bestimmten Personenkreis (BOIC, BNCOIC, Camp Custodien, Angehörige der BRO, etc.).
Für zeitlich befristete Aufenthalte gab es einen Spezial Border Pass.
Dieser Personenkreis war berechtigt, weitere Personen mit in die 1 km Zone zu nehmen.
Seitens des HQ des 11th ACR gab es noch eine [B]Special Permisson[/B].
Für das Befahren der 1 km Zone mit Privatfahrzeugen gab es weitere restriktive Weisungen.
Zuletzt geändert von Thunderhorse; 10.08.2009, 21:59.
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