Nachdem ich hier ja schon einiges über die Ausweichsitze der Landesregierungen und den damit immer wieder kehrenden verbundenen Spekulationen gelesen habe
, habe ich mal einige Vorgaben zusammengestellt, wie sich die Bonner-Regierung die befestigten Ausweichsitze der Landesregierungen vorgestellt hatte, bzw. wie diese auf- und ausgebaut werden sollten1. Die Objektlage:
Auf Grund der Aufgaben sollte der befestigte Ausweichsitz an einer günstigen stelle im Liniennetz der DBP liegen, wobei der genaue Standort mit der DBP und dem LIM abgestimmt wurde.
Der Ausweichsitz sollte eine günstige Lage im Liniennetz der DBP haben, um eine reibungs- und verlustfreie Anbindung an die angemieteten Übertragungs- und Leitungswegewege im Fernsprech- und Fernschreibnetz sicher stellen zu können.
2. Standortanforderungen mit hoher Priorität:
Der Standort sollte über ausreichende Wasservorkommen verfügen, damit ein objekteigener Brunnen angelegt werden konnte.
Auch musste eine Anbindung an das öffentliche Stromversorgungsnetz ermöglicht werden.
Auch der Anschluss an das öffentliche Straßennetz war eine grundsätzliche Anforderung bei der Standortauswahl.
Im Umkreis von mindestens fünf Kilometern sollten sich nach Möglichkeit keine militärischen und/ oder Zivilschutz-Einrichtungen befinden, die über eine höhere Zielwertigkeit verfügen, oder dem Kampf, dessen Führung oder Versorgung dienten.
3. Standortanforderungen mit niedriger Priorität:
In einem Umkreis von fünf Kilometern sollten sich nach Möglichkeit keine auffälligen Geländepunkte, größere Wohn- und Industriegebiete oder zivile Anlagen und Einrichtungen mit höherer Zielwertigkeit befinden.
4. Anforderungen an die örtlichen Gegebenheiten:
Da der Ausweichsitz aus mehreren Teilobjekten bestand, mussten größere Höhenunterschiede nach Möglichkeit vermieden werden.
Da das Schutzbauwerk, als Kernstück des Ausweichsitzes, in der Regel als unterirdisches Bauwerk ausgeführt werden sollte, durfte sich bis zu einer Tiefe von zwölf Meter unter der Erdoberfläche kein Grundwasser befinden.
Günstige Bedingungen für die Nahverteidigung, Bewachung und Tarnung, sowie für den Funkempfang waren ebenfalls wichtig.
5. Anbindung an den öffentlichen Straßenverkehr:
Das Gelände des Ausweichsitzes sollte nach Möglichkeit über eine direkte Anbindung an das vorhandene Straßennetz verfügen.
War dies nicht der Fall, mussten die vorhandene Wege ausgebaut oder Anschluss-Strassen neu gebaut werden.
Beim Neubau wurde gezielt auf eine Angleichung der Wegeführung an die vorhandene Verkehrswegestruktur geachtet.
Ausweichstellen und die Eignung für militärischen Verkehr, Lastenklasse MLC 16, mussten beim Ausbau berücksichtigt werden.
6. Die Teilobjekte des Ausweichsitzes:
Der Ausweichsitz sollte aus zehn einzelnen Teilobjekten bestehen:
- Objekt 1: Schutzbauwerk,
- Objekt 2: Verwaltungsgebäude,
- Objekt 3: Anschalt- und Kabeleinführungspunkt,
- Objekt 4: Abstellplätze und Schutzdächer,
- Objekt 5: Beobachtungs- und Nahverteidigungsanlagen,
- Objekt 6: Unterbringung für Wachhunde,
- Objekt 7: Auffang- und Absetzgrube,
- Objekt 8: Zaun,
- Objekt 9: Bereitschaftsgebäude,
- Objekt 10: Unterkunftsgebäude für die Wach- und Sicherungsmannschaft.

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