Heldburger Unterland
Durch Anwendung der Schusswaffe wurde der Angehörige der GT Q. im Rahmen der Flucht niedergeschossen.
Der 1. Mai 1986 war ein Sonntag, Sonnig und warm. Der Täter war zur Tatzeit 19 Jahre alt.
Eingesetzt mit dem Angehörigen der GT Q. zur Fotodoku von Grenzbesuchern West.
Q. wurde durch 5 Schüsse verletzt. Der Täter überwand den Zaun und meldete sich bei einem Bauernhof im Raum Ermershausen.
Bei dem Gerichtsverfahren, da war der Täter bereits 21 Jahre alt, wurden seitens des DDR-Generalstaatsanwalts zur Verfügung gestellte Akten im Prozess verwendet.
Nachdem Zeugen aus den Reihen der GT nicht zur Verhandlung anreisen durften wurden die in der DDR protokollierten Aussagen verwendet.
Warum brauchte man knapp 2 Jahre bis zur Verhandlung?
Seitens der DDR wurde eine Auslieferung des Täters verlangt, dem wurde logischerweise seitens der Bundesbehörden nicht nachgekommen.
Danach herrschte Eiszeit, erst bei einem Treffen auf höherer Regierungsebene wurde der Fall wieder angesprochen und anschließend gingen die Akten zügig an das Landgericht Bamberg.
Zur Beweisaufnahme vor dem Bezirksgericht Leipzig war auch der Anklagevertreter aus BA anwesend.
Q. wurde durch einem Bundesdeutschen Anwalt, seitens der DDR beauftragt, als Nebenkläger vertreten.
Der Täter wurde in Bamberg von einer Jugendkammer zu Viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Übertrittsstelle aus westlicher Sicht.
Auf Höhe der GMN-Säule, links des Robur, im Gebüsch befand sich der Unterstand.
Foto: Quelle/Archiv TH
Kommentar