Das Zusatzprotokoll über die Zusammensetzung der Grenzkommission sagte aus, dass diese sich aus "Beauftragten der Regierungen beider Staaten" bildet.
Für die BRD ergab sich die Zusammensetzung notwendig aus den vielfältigen Aufgaben, die zum Teil in die Zuständigkeit des Bundes zum Teil in die der Länder fiel, wobei jeweils wiederum zahlreiche Ressorts davon betroffen waren.
Federführung seitens der BRD hatte das BMI (Delegationsleitung) ferner waren das damalige BM für innerdeutsche Beziehungen und das BMF (für die Zollverwaltung) sowie die Bundesländer Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit den jeweiligen Fachverwaltungen (Wasserwirtschaftsverwaltung, Vermessungsämter, Forstverwaltung, etc.) vertreten.
Die Delegation der DDR war ähnlich zusammengesetzt, Delegationsleitung lag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.
Die Grenzkommission war das eine.
Sitzungen der Grenzkommission fanden regelmäßig statt.
Anfänglich (1973) fast jeden Monat, später auch jeden 2-ten oder 3-ten Monat nach Absprache.
Dauer der Treffen meist 2 Tage, in Einzelfällen auch nur 1 Tag.
Trefforte wechselseitig in der BRD bzw. DDR.
Begonnen hat es mit der 1. Sitzung am 31. Januar 1973 in Bonn, die 2. Sitzung am 22. Februar 1973 in Berlin.
3. Sitzung wieder Bonn und 4. Sitzung Berlin.
Ab der 5. Sitzung an wechselnden Orten wie; Würzburg, Suhl, Wiesbaden, Rostock, Magdeburg, Ratzeburg, etc..
Die letzte Sitzung fand 1990 in Berlin statt.
Daneben gab es die Arbeitsgruppe "Grenzmarkierung", die sich erstmals am 15. März 1973 in Schwerin zu ihrer 1. Sitzung traf.
Beendet wurden die Arbeiten der AG "Grenzmarkierung" mit der 25. Sitzung vom 06.04. bis 08.04.1976 in München.
Angehörige der AG waren neben Mitgliedern der Grenzkommission weitere Fachleute beider Seiten aus dem geodätischen, dem grenzpolizeilichen und dem Zoll-Bereich.
Auf Bundesseite änderte sich, je nach Region die Zusammensetzung des Personals, da hier die jeweiligen örtlich zuständigen Kataster- und Vermessungsämter mit einbezogen wurden.
Seitens der Delegation der DDR blieb der Personalbestand über die Dauer der Arbeiten weitestgehend unverändert.
Die gemeinsame Grenze wurde, mit Ausnahme des Elbe-Abschnitts und des Bereich der Warmen Bode neu Vermessen, dazu in 58 Grenzabschnitte aufgeteilt.
Gemeinsame Meßtrupps führten die erforderlichen Feldarbeiten durch.
Nach einem Unterlagenvergleich wurde die Grenze begangen, im Anschluß erfolgte die Abmarkung und Vermessung, soweit es keine größeren Probleme gab unmittelbar auf den Grenzbegang.
Nach Abschluß der Vermarkung bzw. Vermessung wurden entsprechende Katasterkarten gefertigt und von beiden Seiten gegengezeichnet.
Diese Karten waren und sind heute noch Bestandteil der Grenzmarkierung.
Seitens der GT erfolgte in einigen Abständen, beginnend in den 80er Jahren, jeweils eine eigene Einweisung von Führungspersonal der jeweiligen GR, GB und GK, PIK, HA I, etc in die entsprechenden Abschnitte.
Diese erfolgte durch Geodäten der DDR.
Alle 10 Jahre, erstmalig 1985, so geregelt in Protokollen, wurden die einzelnen Grenzabschnitte durch die Grenzkommission abgelaufen und erforderliche Maßnahmen besprochen.
Erste Begehung im GA 6 am 05. März 1985, letzte Grenzbegehung im GA 16 am 11. Juni 1987.
1985 wurden 23 GA, 1986 22 GA und 1987 10 GA begangen und entsprechende Mängel behoben.
Begehungszeitraum jeweils von März bis Oktober.
Veränderungen an der Grenzmarkierung (Grenzsteine ausgeschwemmt, durch Landwirte beschädigt oder durch Diebstahl abhanden gekommen, etc.) wurden durch die westlichen Grenzbehörden bzw. der GT gemeldet.
In den Sitzungen der Grenzkommission behandelt und anschließend durch gemeinsame Meßtrupps die Mängel beseitigt.
Grenzkommission und die Aufgaben:
Erster Auftrag.
Die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden Grenze zu überprüfen und soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten.
Zweiter Auftrag:
Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehende Probleme, z.B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung beizutragen.
Das waren unter anderem:
Braunkohleabbau bei Helmstedt,
Lübecker Bucht - Fischfang und Sportschifffahrt,
Werra und Saale - Sportbootverkehr,
Grenzwege und "Wege im Grenzbereich",
Forstwirtschaft, Schadensbekämpfung hierbei, Informationsaustausch (GIP), Bessere Nutzung der GIP bei Schadensbekämpfung und -regulierung, Brände, Sturm, Einsatz von Herbiziden, Fischsterben, Hochwasser (unter anderem Minengefahr bis 1985 und darüber hinaus bis 1989 (Nachberäumung, Mitteilungen über GIP bei Minensucharbeiten und Sprengungen)), etc..
Am 4. September 1973 um 11.25 Uhr wurde bei Lübeck-Schlutup durch einen Vermessungstrupp und Mitgliedern der AG Grenzmarkierung der erste Grenzstein gesetzt.
Im Rahmen dieser Vermarkung wurde die DDR-Grenze in diesem Abschnitt um 2 Meter nach Westen verlegt.
Angeliefert wurde dieser 90 Zentimeter lange Granitstein durch die DDR-Seite.
Bei der Aktion vor Ort waren ebenfalls Pressevertreter dabei, die eine gute halbe Stunde ungehindert die Grenze nach Osten und Westen überschreiten konnten.
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