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ich bin der neue, ich habe dank euer Hilfe sehr interessante Ort gefunden unter anderem eben das SAS Kellinghusen und war gestern mal da und habe mich umgesehen.
Der Bereich ist zwar noch umzeunt aber man kann einfach rauf kommen, man sollte sich nur vor dem Förster in Acht nehmen der gern mal dort rumfährt und den Platzmeister spielt. Die Bunker sind frei zugänglich.
… ich bin der neue, ich habe dank euer Hilfe sehr interessante Ort gefunden unter anderem eben das SAS Kellinghusen und war gestern mal da und habe mich umgesehen.
Der Bereich ist zwar noch umzeunt aber man kann einfach rauf kommen, man sollte sich nur vor dem Förster in Acht nehmen der gern mal dort rumfährt und den Platzmeister spielt. Die Bunker sind frei zugänglich.
Herzlich willkommen im »Cold-War-Forum«!……
Bei derartigen »Begehungen« sollten § 123 StGB(»Hausfriedensbruch«) und (gegebenenfalls) § 114 OWiG(»Betreten militärischer Anlagen«) sicherheitshalber beachtet werden.……
danke für den Hinweis, aber hier würde "nur" §123 StGB zum tragen kommen da es sich gesamt um Privatgelände handelt.
Eine Begehung der Straßen dort ist durch aus möglich da der Inhaber des Grundstückes dieses erlaubt und lediglich das Betreten von Bunkeranlagen untersagt hat, was aber auch wiederum nirgends ausgeschildert ist.
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