SAS Kellinghusen

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  • RedBull77
    Rekrut
    • 07.10.2010
    • 9

    #1

    SAS Kellinghusen

    Moin,

    ich bin der neue, ich habe dank euer Hilfe sehr interessante Ort gefunden unter anderem eben das SAS Kellinghusen und war gestern mal da und habe mich umgesehen.

    Der Bereich ist zwar noch umzeunt aber man kann einfach rauf kommen, man sollte sich nur vor dem Förster in Acht nehmen der gern mal dort rumfährt und den Platzmeister spielt. Die Bunker sind frei zugänglich.
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  • Castle GATE
    Warrior
    • 02.10.2010
    • 80

    #2
    Hast du vielleicht noch mehr Bilder vom Bunker?

    Kommentar

    • RedBull77
      Rekrut
      • 07.10.2010
      • 9

      #3
      ja es gibt noch ein paar Bilder von außen, den Toren, vom Schloß und ein paar andere ich stelle diese die Tage noch rein.

      Kommentar

      • Geograph
        Wallmeister
        • 10.05.2006
        • 7495

        #4
        § 123 StGB und § 114 OWiG

        … ich bin der neue, ich habe dank euer Hilfe sehr interessante Ort gefunden unter anderem eben das SAS Kellinghusen und war gestern mal da und habe mich umgesehen.

        Der Bereich ist zwar noch umzeunt aber man kann einfach rauf kommen, man sollte sich nur vor dem Förster in Acht nehmen der gern mal dort rumfährt und den Platzmeister spielt. Die Bunker sind frei zugänglich.

        Herzlich willkommen im »Cold-War-Forum«!……


        Bei derartigen »Begehungen« sollten § 123 StGB (»Hausfriedensbruch«) und (gegebenenfalls) § 114 OWiG (»Betreten militärischer Anlagen«) sicherheitshalber beachtet werden.……


        .
        sigpic_G.E.O.G.R.A.P.H

        Kommentar

        • RedBull77
          Rekrut
          • 07.10.2010
          • 9

          #5
          Hallo,

          danke für den Hinweis, aber hier würde "nur" §123 StGB zum tragen kommen da es sich gesamt um Privatgelände handelt.
          Eine Begehung der Straßen dort ist durch aus möglich da der Inhaber des Grundstückes dieses erlaubt und lediglich das Betreten von Bunkeranlagen untersagt hat, was aber auch wiederum nirgends ausgeschildert ist.

          Heute Abend kommen weitere Bilder.

          Greets

          Kommentar

          • Castle GATE
            Warrior
            • 02.10.2010
            • 80

            #6
            Bei derartigen »Begehungen« sollten § 123 StGB (»Hausfriedensbruch«) und (gegebenenfalls) § 114 OWiG (»Betreten militärischer Anlagen«) sicherheitshalber beachtet werden.……
            hmmm ,dann wäre ich ja schon hinter Gittern

            Kommentar

            • Geograph
              Wallmeister
              • 10.05.2006
              • 7495

              #7
              § 123 StGB …

              hmmm ,dann wäre ich ja schon hinter Gittern

              Dann wäre ich ab sofort etwas vorsichtiger – wer weiß, wer hier so alles mitliest ………


              .
              sigpic_G.E.O.G.R.A.P.H

              Kommentar

              • RedBull77
                Rekrut
                • 07.10.2010
                • 9

                #8
                so hier die Fotos
                Angehängte Dateien

                Kommentar

                • Horner
                  Cold Warrior
                  • 24.05.2009
                  • 1888

                  #9
                  Guten Abend zusammen,

                  und von hier sind sie dann nach Meyn-Handewitt ausgezogen, um noch ein SAS zu eröffnen.
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