Wie sagte Juvenal? Es ist schwierig, keine Satire zu schreiben.
Spezialkommando "Nikolaus"
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Spezialkommando "Nikolaus"
Beim Weihnachtsmarkt in Zweibrücken hat die Bundeswehr ein Zelt, in dem Erbsensuppe ausgegeben wurde. Ein Kompaniechef wird angewiesen, das Ganze einzurahmen und "militärische Anknüpfungspunkte in den Vordergrund zu stellen". Er stellt zwei Soldaten ab, um "in Uniform sowie mit persönlicher Ausrüstung, einschließlich ihrer Handwaffen, … den Ausgabestand (in dem Erbsensuppe-Zelt der Bundeswehr) militärisch einzurahmen". Die beiden ziehen noch eine Nikolausmütze auf und stellen sich mit zwei ungeladenen Gewehren und einer geladenen Pistole (zur Sicherung hin). Das Ergebnis? Die Polizei wird gerufen, in den sozialen Medien ist die Rede von KRIEGSWAFFEN und von VERMUMMTEN SOLDATEN (offenbar haben sich die beiden den Schal über's Kinn (!!!) gezogen). Die Bundeswehr entschuldigt sich.
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Tut mir leid, aber da kann ich nur sagen: Dummheit auf allen Führungs-Ebenen - und zwar bei den beteiligten Stellen der Bundeswehr!
1. Der Kommandeur gibt dem Kompaniechef den Auftrag, bei der Erbsensuppe-Ausgabe „militärische Anknüpfungspunkte in den Vordergrund zu stellen“, ohne aber zu definieren, was er sich darunter vorstellt.
2. Der Kompaniechef ist anscheinend nicht in der Lage, den Kommandeur um eine Klarstellung dieses kryptischenm Auftrages zu bitten. Er setzt dann diesen Befehl des BtlKdr dahingehend um, das die Soldaten
„in Uniform sowie mit persönlicher Ausrüstung, einschließlich ihrer Handwaffen, … den Ausgabestand (in dem Erbsensuppe-Zelt der Bundeswehr) militärisch einzurahmen“ haben.
Das hätte der brave Soldat Schwejk auch nicht besser machen können.
3. Den beiden Soldaten kann man am wenigsten Vorwürfe machen, obwohl jetzt anscheinend laut dem Text der Zeitungsmeldung geprüft wird, o das Verhalten der Soldaten „einen straf- oder ordnungsrechtlichen Verstoß darstellt“. Es bestünde der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Hier werden schon wieder die niedrigsten Dienstgrade als Bauernopfer vorbereitet.
Man kann jetzt natürlich auch einfach sagen: Typisch Fallschirmjäger - wahrscheinlich einen Sprung zuviel.
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Da sollte es auch bei der BW bereits klare Regelungen geben für öffentlichen Veranstaltungen.
Unabhängig von einem § 55 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.
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Es gibt die ZDv A600/1 "Informationsarbeit", darin Punkt 4.9 Maßnahmen für wohltätige Zwecke. Das sind so ziemlich die einzigen die Dienststellen selbst durchführen dürfen.Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigenDa sollte es auch bei der BW bereits klare Regelungen geben für öffentlichen Veranstaltungen.
4107. Die Maßnahme muss dabei
• einen „Einblick in die Truppe“ vermitteln,
• den Arbeitgeber Bundeswehr darstellen,
• die Verbundenheit der Bundeswehr mit der Bevölkerung pflegen und
• das Verständnis für Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr wecken bzw. festigen.
Darüber hinaus ins Detail geht das natürlich nicht. Das geht mehr drum, wer die Mittel dafür verwaltet und genehmigt, dass das aus vorhandenem Personal und Material zu leisten ist, dass man unter dem Deckmäntelchen nicht mal eben einen Zug abstellt um den örtlichen Weihnachtsmarkt aufzubauen und so was.
Bei vorgeführten Waffen auf Öffentlichkeitsveranstaltungen allgemein ist nach der ZDv durch Absperrmaßnahmen oder Dienstaufsicht Sorge zu tragen, dass keine Kinder dran kommen (Abschnitt 7.2).
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