Bahnpersonal wirft Soldaten in Uniform mit Gewalt aus dem Zug

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  • tannenzapfen
    Cold Warrior
    • 25.01.2022
    • 445

    #16
    Mir ist immer noch nicht klar, was ein überfüllter Zug mit dem Aufenthaltsrecht im Bahnhof zu tun haben soll- die Soldaten wurden ja nicht vom Bahnhof geworfen, sondern gebeten, aus einem Zug auszusteigen. Und natürlich hat grundsätzlich erst einmal jeder mit Fahrkarte Anspruch auf Beförderung, aber wenn dieser Ansprucht aus Sicherheitsgründen (z.B. wegen eines überfüllten Zuges) nicht gewährleistet werden kann, dann wird das Zugpersonal eben erst einmal versuchen, Freiwillige zu finden, die aussteigen (also genau wie die Airlines). Wenn nicht, werden halt Leute des Zuges verwiesen, wobei meistens vor allem die dran glauben müssen, die nicht reserviert haben. Nun haben in ein paar Fällen offenbar ein paar Zugbegleiter sich hier die Soldaten herausgepickt, aus welchen Gründen auch immer. Das BMVg hat sich beschwert, die Bahn entschuldigt, und gut ist.

    Ganz ehrlich, du machst hier aus einer Mücke einen Elefanten.

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    • kato
      Cold Warrior
      • 03.03.2009
      • 870

      #17
      Zitat von tannenzapfen Beitrag anzeigen
      Wenn nicht, werden halt Leute des Zuges verwiesen, wobei meistens vor allem die dran glauben müssen, die nicht reserviert haben. Nun haben in ein paar Fällen offenbar ein paar Zugbegleiter sich hier die Soldaten herausgepickt, aus welchen Gründen auch immer.
      Gemäß der internen Konzernrichtlinien hierzu sollen ab einer Befüllung von 140% (bei hohen Temperaturen 120%) Beförderungsfälle ohne Reservierung nicht in den Zug aufgenommen werden bzw. zum Wiederverlassen aufgefordert werden.

      Der Beförderungsvertrag für Soldaten beinhaltet keine Sitzplatzreservierung. Diese ist durch den Soldaten individuell auf eigene Kosten hinzuzubuchen. Dementsprechend wird meist darauf verzichtet. Und das wissen auch beide Seiten natürlich.

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      • DeltaEcho80
        Cold Warrior
        • 09.03.2013
        • 1713

        #18
        Im Bericht der Frau Högl stand nichts von "mit Gewalt aus dem Zug befördert", sondern nur, dass die Soldaten sich gewundert hatten, dass man sie per Lautsprecher-Durchsagen zum Verlassen des Zuges aufgefordert hatte.

        Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann irgendwie körperlichen Zwang angewendet hat.

        Mir ist das privat auch schon passiert, als wir 2006 zum WM-Achtelfinale gegen Schweden im Stadion in München waren. Hier hat die Bahn irgendwann kapituliert und nur noch geschaut, dass man die ganzen Menschenmassen raus aus München bekommt. In Nürnberg wurde unser Zug dann auch wegen Überfüllung geräumt. Wir, die wir eine Reservierung hatten, durften bleiben - alles, was stand, flog raus.

        Das BMVg hat sich beschwert, die Bahn entschuldigt, und gut ist.

        Ganz ehrlich, du machst hier aus einer Mücke einen Elefanten.
        So ist es - Danke für die klaren Worte.

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        • Stefan Steu
          Cold Warrior
          • 03.05.2023
          • 111

          #19
          Meine Erfahrungen habe ich vor allem aus diversen Foren aus dem Internet (Bundeswehrforum etc), wo viel darüber gesprochen wird. Auch muß man sich das vorstellen, wie diskriminierend es ist, wenn jemand Uniform anhat nach Hause will und aus dem Lautsprecher des Zugs kommt: Alle uniformierten müssten den Zug verlassen, wie fühlt ihr euch dabei?
          Jetzt habe ich aber doch ein Urteil gefunden (ja ich hab Jura zu Ende studiert, und ich hab sogar eine Urkunde gefunden, daß ich das 1. Examen auf Anhieb bestanden habe, über 7 Punkte von 18 Punkten):
          Verwaltungsgericht Düsseldorf, 08.03.2012 6 K 254/11: Ein Hausrecht an den im Eigentum Dritter stehenden und öffentlich gewidmeten Straßen im Hafengebiet steht der Klägerin nicht zu.
          Verwaltungsgericht Düsseldorf, Hafensicherheitsgesetz NRW – Genehmigungsfähigkeit eines Gefahrenabwehrplans, der von der behördlichen Risikobewertung abweicht

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          • Rex Danny
            Administrator
            • 12.06.2008
            • 4330

            #20
            Und wieder wurden die Hausaufgaben nicht gemacht. Was hat eine gewidmete Straße in einem Hafengebiet mit einem Bahnhofsgelände bzw. Bahnhofsgebäude/ Bahnsteig zu tun? Das ist ja nicht einmal mehr Äpfel mit Birnen vergleichen.

            Aber wenn man schon eine reißerische Überschrift aufgrund seiner "Erfahrungen aus dem Internet" wählt, weil in Internetforen ja auch alle absolut rechtlich bewandert sind und durchaus immer die ungeschminkte Wahrheit schreiben, wundert es mich nicht, wenn jetzt schon wieder so ein Urteil rausgesucht wird, nur um unbedingt Recht haben zu wollen.

            Ich kann mich übrigens noch sehr gut an meine Schulzeit erinnern und daß es dort mal hieß, daß eine Arbeit, die nur die Hälfte der Punktzahl erreicht, nie besser als eine 4 in der Note sein kann. Da deine 7 Punkte sogar weniger als die Hälfte von 18 Punkten sind, kann sich jeder selber ausrechnen, wie dein Examen einzuordnen ist. Wie steht es denn um das 2.Examen? Zu Ende studiert heißt nicht automatisch auch das 2.Examen bestanden zu haben.

            Grüße


            Rex Danny

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            • Stefan Steu
              Cold Warrior
              • 03.05.2023
              • 111

              #21
              Ich kann euch beruhigen, ich hab auch das 2. Examen bestanden, zwar nicht wie das 1. Examen mit über 7 Punkten (=befriedigend), aber mit über 5 Punkten, dennoch oder gerade deswegen würde ich mich aufregen wenn ich Soldat in Uniform per Lautsprecher aus dem Zug geworfen werde, und das Zugpersonal unter Hinweis auf ein angebliches Hausrecht, das nicht existiert, die Bürger versucht einschüchtern und von den Fehlern und Versäumnissen der Bahn (zu wenig Waggons) abzulenken. Zur Zeit der Bundesbahn war die Welt in Ordnung. Die Bundeswehr sieht das übrigens auch so und hat sich ja bei der Bahn beschwert. Gut, das bringt natürlich nix, aber die Rechtsauffassung des Verteidigungsministeriums ist zutreffend. Man kann nicht einfach uniformierte Bundeswehrsoldaten aus dem Zug werfen damit der Rest mehr Platz hat.

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              • tannenzapfen
                Cold Warrior
                • 25.01.2022
                • 445

                #22
                Im Zug hat die Bahn selbstverständlich Hausrecht, und kein einziger deiner Belege hat das auch nur annähernd entkräftet, zumal die Bundespolizei das offenbar genauso sieht. Wenn der Zug überfüllt ist, muss halt jemand raus. Das Personal hat sich hier für die Uniformträger entschieden. Das war ein Fehler, und für diesen hat sich die Bahn auch entschuldigt.

                In Anbetracht von katos Beitrag gehe ich davon aus, dass das ein Zug war, in dem relativ viele Soldaten waren und der Schaffner dann davon ausgegangen ist, dass diese alle keine Reservierung hatten. Korrekter wäre es gewesen, alle Passagiere ohne Reservierung zum Verlassen des Zuges aufzufordern. Für die meisten betroffenen Soldaten wäre das Ergebnis wahrscheinlich das gleiche gewesen.
                Zuletzt geändert von tannenzapfen; 14.03.2024, 12:18.

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                • Thunderhorse
                  Cold Warrior
                  • 09.02.2006
                  • 1904

                  #23
                  Das Hausrecht obliegt auf und in den Anlagen der DB AG den Bahnbediensteten.
                  Sollten diese das Hausrecht nicht durchsetzten können, z.B.: Aufforderung zum Verlassen des Bahnhof oder eines Bahnabteil (ohne hier mal Beispiele zu bennen) wird die Bundespolizei oder die entsprechende nächste Dienststelle
                  der Landespolizei (i.D.R. durch die BuPo verständigt) hinzugezogen.
                  Dann ist man unter Umständen relativ schnell im StGB.
                  Diese könnten dann die Massnahme auch mit unmittelbaren Zwang durchführen.

                  Ob es ein Fehler war sich für die uniformierten Passagiere (gilt auch für Polizeibeamte die kostenlos in Uniform fahren dürfen) zu entscheiden, aus meiner Sicht nicht.
                  Diese haben beim kostenlosen Nutzen der Züge in Uniform keine Sitzplatzreservierung.
                  Siehe mein Beitrag unter 6.
                  Zuletzt geändert von Thunderhorse; 14.03.2024, 17:23.

                  Kommentar

                  • tannenzapfen
                    Cold Warrior
                    • 25.01.2022
                    • 445

                    #24
                    Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigen
                    Ob es ein Fehler war sich für die uniformierten Passagiere (gilt auch für Polizeibeamte die kostenlos in Uniform fahren dürfen) zu entscheiden, aus meiner Sicht nicht.
                    Diese haben beim kostenlosen Nutzen der Züge in Uniform keine Sitzplatzreservierung.
                    Siehe mein Beitrag unter 6.
                    Klar, aber es wäre halt sauberer gewesen, auf die Reservierug abzuzielen- einerseits, weil einige der Soldaten möglicherweise für eine Reservierung bezahlt hatten und andererseits, weil auch andere Passagiere möglicherweise nicht reserviert hatten.

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                    • klaus_erl
                      Cold Warrior
                      • 14.04.2013
                      • 1057

                      #25
                      Zu der Zeit, als ich meinen Wehrdienst ableistete (1983/84) fand sowohl zu Beginn der Grundausbildung als auch nach Versetzung in die Stammeinheit eine Belehrung "Verhalten des Soldaten in der Öffentlichkeit" statt (den genauen Titel laut Dienstplan kenne ich nicht mehr, inhaltlich war es das was ich gechrieben habe). Dabei wurde uns nahegebracht wie wir uns sowohl in Uniform als auch in Zivil in der Öffentlichkeit zu verhalten haben, um dem Ansehen der Bundeswehr nicht zu schaden.

                      Bestandteil war auch das Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gehörte bei Belegung aller Sitzplätze den eigenen aufzugeben und Zivilpersonen, insbesondere Älteren, Behinderten oder Müttern mit Kleinkindern anzubieten und bei genereller Überfüllung den Zug zu verlassen. Bestand die Gefahr dadurch verspätet am Dienstort einzutreffen sollten wir uns das vom Personal bescheinigen lassen, damit war dann auch die Verspätung entschuldigt.

                      Selbst musste ich zumindest letzteres nicht machen, dass aber alle Sitzplätze belegt waren und ich deshalb auf der Fahrt von Weiden oder Marktredwitz bis Hof oder umgekehrt stand, kam schon mal vor. Die für mich relevanten Züge wurden gerade vor Festtagen stark von DDR-Rentnern auf Westbesuch belegt. Das Verhalten wäre für mich auch ohne Belehrung sesbstverständlich gewesen, wohl aber nicht für alle, weshalb es sie gab.

                      Klaus

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                      • Thunderhorse
                        Cold Warrior
                        • 09.02.2006
                        • 1904

                        #26
                        Links im Internet.

                        Weisung zum kostenfreien Bahnfahren von Soldatinnen und Soldaten in Uniform zu privaten Zwecken



                        Unter FAQ Bahnfahren gibts im Internet noch Hinweise zur Bundeswehr.

                        Bezüglich einer bzw. nicht vorhandenen Sitzplatzreservierung steht dann die Diskrepanz im Raum zwischen dem Bahnreisenden der sein Ticket bezahlen muss und dem Soldaten in Uniform der Kostenlos fahren kann.
                        Der Reisende zahlt für sein Ticket, bekommt aber keinen Sitzplatz für die Reservierung, da schon alle vergeben oder der Uniformträger der nicht zahlt aber für 4,50 € einen Sitzplatz reserviert hat.
                        Zuletzt geändert von Thunderhorse; 15.03.2024, 09:03.

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                        • Nemere
                          Cold Warrior
                          • 12.06.2008
                          • 2843

                          #27
                          Zitat von klaus_erl Beitrag anzeigen
                          ... eine Belehrung "Verhalten des Soldaten in der Öffentlichkeit"
                          Diese Belehrung beruhte auf dem § 17 Soldatengesetz "Verhalten in und außer Dienst". Die Unterrichtsinhalte standen auch mehr oder weniger ausführlich in den einschlägigen Soldatenhandbüchern wie dem "Reibert" oder "Taschenbuch für Wehrausbildung". Als Beispiel füge ich den Beitrag aus dem Reibert von etwa Mitte der 1970er Jahre bei.
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                          • Rex Danny
                            Administrator
                            • 12.06.2008
                            • 4330

                            #28
                            Ähnlich abgefasste Texte befinden sich in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder und des Bundes.

                            Grüße


                            Rex Danny

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                            • klaus_erl
                              Cold Warrior
                              • 14.04.2013
                              • 1057

                              #29
                              Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                              Diese Belehrung beruhte auf dem § 17 Soldatengesetz "Verhalten in und außer Dienst". Die Unterrichtsinhalte standen auch mehr oder weniger ausführlich in den einschlägigen Soldatenhandbüchern wie dem "Reibert" oder "Taschenbuch für Wehrausbildung". Als Beispiel füge ich den Beitrag aus dem Reibert von etwa Mitte der 1970er Jahre bei.
                              Genau. Mir ging es darum, dass man sich nicht auf einen simplen Verweis auf Gesetz und Literatur beschränkte sondern das Thema durchaus sehr ausführlich behandelte. Offenbar bestand auch damals schon reichlich Bedarf.

                              An dieser Stelle möchte ich nochmal öffentlich meinen Dank an einen Bundeswehrangehörigen (Oberfeldwebel) aussprechen der mir - inzwischen an Krücken gehend - gestern im Zug helfend zur Seite stand und mir durch eine ohrverstöpselte, wischbrettschauende und von der Umgebung abgeschottete Meute den Weg zu einem Sitzplatz im Zug bahnte.

                              Klaus

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