Bahnpersonal wirft Soldaten in Uniform mit Gewalt aus dem Zug

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Stefan Steu
    Cold Warrior
    • 03.05.2023
    • 111

    #1

    Bahnpersonal wirft Soldaten in Uniform mit Gewalt aus dem Zug

    Aus dem aktuellen Bericht des Wehrbeauftragten:

    "In mehreren Fällen von überfüllten Zügen ordnete das Bahnpersonal per Lautsprecherdurchsage an, daß gezielt alle Soldaten den Zug zu verlassen hätten. In einem Fall zog es sogar die Bundespolizei hinzu, um das Hausrecht durchzusetzen und die uniformierten Bundeswehrangehörigen hinauszugeleiten. Das Verteidigungsministerium nahm die Vorfälle sehr ernst und wandte sich unverzüglich an die Deutsche Bahn AG. Diese drückte ihr tiefes Bedauern aus und bat die betroffenen Soldatinnen und Soldaten um Entschuldigung. Die explizite Ansprache von Bundeswehrangehörigen bei den notwendigen Teilräumungen der Züge sei nicht im gemeinsamen Interesse gewesen, und es habe eine diesbezügliche Sensibilisierung des Personals stattgefunden."

    Jahresbericht 2023 der Wehrbeauftragten (bundestag.de)


    Doch immer mehr Soldaten lassen sich das nicht gefallen und wehren sich gegen das rücksichtslose Vorgehen der Deutschen Bahn. Was viele nicht wissen: Es gibt kein Hausrecht in öffentlichen Verkehrseinrichtungen und das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so und erlaubt spontane Proteste und Demonstrationen auf Bahnhöfen, Flughäfen etc.
    Zuletzt geändert von Rex Danny; 12.03.2024, 17:00. Grund: Um Irritationen zu vermeiden
  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2843

    #2
    Zitat von Stefan Steu Beitrag anzeigen
    Doch immer mehr Soldaten lassen sich das nicht gefallen und wehren sich gegen das rücksichtslose Vorgehen der Deutschen Bahn.
    Nur zur Klarstellung: Das steht so NICHT im Bericht der Wehrbeauftragten! Ich hätte daher gerne mal die Quelle für diese Aussage.

    .... erlaubt spontane Proteste und Demonstrationen auf Bahnhöfen, Flughäfen etc.
    Es ging hier um überfüllte Züge und nicht um spontane Proteste und Demonstrationen. Ich habe daher so meine Zweifel, ob die erwähnte Sicht des Bundesverfassungsgerichts hier zutreffend ist. Es wäre schön, wenn wir auch für diese Aussage zum Bundesverfassungsgericht eine Quelle bekommen könnten.

    Kommentar

    • Stefan Steu
      Cold Warrior
      • 03.05.2023
      • 111

      #3
      Das Zitat aus dem Wehrbericht endet mit den Anführungsstrichen.
      Zuletzt geändert von Stefan Steu; 12.03.2024, 17:00.

      Kommentar

      • Stefan Steu
        Cold Warrior
        • 03.05.2023
        • 111

        #4
        Das entspricht aber meiner Beobachtung, daß viele Soldaten nicht 1 Stunde auf den nächsten Zug warten wollen nur weil sie Uniform tragen.

        Das Urteil hab ich auf die schnelle gefunden, danach haben die Grundrechte der Bürger Vorrang vor den Interessen des Flughafens/Bahnhofs, weil es keine "Wohlfühlatmosphäre" in einer reinen Welt des Konsums gibt, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleiben soll.

        Bundesverfassungsgericht - Presse - Versammlungsfreiheit gilt auch im Frankfurter Flughafen
        Zuletzt geändert von Rex Danny; 12.03.2024, 17:25. Grund: Textlöschung wegen Urheberrechts

        Kommentar

        • Rex Danny
          Administrator
          • 12.06.2008
          • 4330

          #5
          Den ersten Beitrag habe ich mal ein wenig verändert, damit die Irritationen, die bei Nemere (und auch bei mir) entstanden waren, beseitigt sind.

          Den ellenlangen Bericht des Bundesverfassungsgerichts habe ich ebenfalls gelöscht, da durch den eingefügten Link jeder zum Urteil gelangen kann. Des Weiteren war der Text auch nur teilweise herauskopiert, was wiederum zu Irritationen hätte führen können, da zumindest einer der Richter eine andere Auffassung vertritt.

          Grüße


          Rex Danny

          Kommentar

          • Thunderhorse
            Cold Warrior
            • 09.02.2006
            • 1904

            #6
            Da kennen manche bei der DB AG nicht ihre eigenen Regularien fürs Bahnfahren.
            Damit meine ich nicht das eingesetzte Zugpersonal.


            Zur Hausordnung:

            Kommentar

            • Stefan Steu
              Cold Warrior
              • 03.05.2023
              • 111

              #7
              Ist ja egal, aber der Vollständigkeit halber möchte ich dennoch kurz daraufhinweisen: Urteile, Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Also Urteile auch vom Bundesverfassungsgericht braucht man nicht zu löschen, aber egal, ich versteh das
              § 5 UrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

              Kommentar

              • Nemere
                Cold Warrior
                • 12.06.2008
                • 2843

                #8
                Das Urteil des Bundesverfassungsgericht hat nach meiner Auffassung nicht im geringsten etwas mit der im Bericht der Wehrbeauftragten geschilderten Situation zu tun, Bei den "überfüllten Zügen" ging es doch in keiner Weise um Meinungsfreiheit.

                Kommentar

                • Rex Danny
                  Administrator
                  • 12.06.2008
                  • 4330

                  #9
                  Zitat von Stefan Steu Beitrag anzeigen
                  Das entspricht aber meiner Beobachtung, daß viele Soldaten nicht 1 Stunde auf den nächsten Zug warten wollen nur weil sie Uniform tragen.
                  @Stefan:
                  Wo, wann und in welcher Eigenschaft hast du dies beobachtet. Bist du selber Soldat oder hast du dich als zahlender Kunde auf den jeweiligen Bahnsteigen befunden?

                  Ich, der selber Uniformträger einer staatlichen Institution ist, möchte zu deiner Beobachtung zunächst anmerken, daß ein "Bürger in Uniform" grundsätzlich immer eine bestimmte Außenwirkung hat und somit durch ein korrektes Auftreten hierzu im positiven Sinne beizutragen hat. Wenn also ein uniformierter Bürger, der umsonst oder zumindest verbilligt die Bahn nutzen kann, sich durch Worte oder Taten ungebührlich in Szene setzt, fehlt mir hier jegliches Verständnis. Die anderen, nicht uniformierten Reisenden haben schließlich für die Bahn gezahlt, sollen nun aber, weil die Uniformierten nicht eine Stunde warten wollen, stattdessen auf den nächsten Zug warten. Wir haben als Uniformträger schließlich mal gelernt, daß der "Bürger in Unform" nicht besser und nicht schlechter als der normale, nicht uniformierte Bürger ist.

                  Das erinnert mich ein wenig an die Zeit, als junge Leute, die eine entsprechende Erziehung genossen hatten, in Bussen und Bahnen aufstanden und ihren Sitzplatz älteren Mitmenschen zur Verfügung stellten. Aber das hat sich ja in der heutigen Zeit auch drastisch geändert. Jeder ist sich halt immer der nächste.

                  Und abschließend möchte ich noch anmerken, daß, wenn schon Texte kopiert und eingestellt werden, diese dann auch komplett oder mit dem Hinweis "auszugsweise" gepostet werden sollten. Auch nur mal so.

                  Grüße


                  Rex Danny
                  Zuletzt geändert von Rex Danny; 12.03.2024, 17:59.

                  Kommentar

                  • Rex Danny
                    Administrator
                    • 12.06.2008
                    • 4330

                    #10
                    Danke für die Hausordnung. Allerdings muß ich anmerken, daß es sich hier lediglich um die Hausordnung für das Bahnhofsgelände bzw. die Bahnsteige handelt. Diese dürfte aber innerhalb der Züge nicht gelten.

                    Interessant für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Punkte 2.2 sowie 3.1, die sich auf Versammlungen beziehen. Hiernach bedarf es auch einer genehmigten Versammlung/ Demonstration auf Bahnsteigen der Einwilligung der Bahn AG, während eine genehmigte Versammlung/ Demonstration auf dem übrigen Bahnhofsgelände nur bei der Bahn AG angezeigt werden muß.

                    Ich gehe davon aus, daß sich das Urteil der Bundesverfassungsgerichts auf den Punkt 3.1 bezieht, daß die Bahn AG nämlich eine Versammlung auf dem Bahnhofsgelände oder innerhalb des Bahnhofs nicht mit Hinweis auf das Hausrecht verbieten kann, wohl aber dies unter Berücksichtigung der konkreten Gefahren, die sich aus Versammlungen auf einem Bahnsteig ergeben, tun kann. Hier müßte schließlich der gesamte Bahnverkehr gestoppt werden, ähnlich wie auf Flughäfen, wenn sich unberechtigte Personen auf dem Flug- bzw. Flugvorfeld befinden.

                    Ich sehe es auch so wie Nemere, daß das Urteil nicht für stehen gelassene Bürger in und ohne Uniform angewendet werden kann.

                    Grüße


                    Rex Danny

                    Kommentar

                    • Stefan Steu
                      Cold Warrior
                      • 03.05.2023
                      • 111

                      #11
                      Also ich hab im Strafgesetzbuch Kommentar unter § 123 StGB nachgeschaut. Es gibt kein Hausrecht im Zug oder Bahnhof. "Geschütztes Rechtsgut ist das Hausrecht", also das Interesse, in "Haus und Hof nicht durch die Anwesenheit Unbefugter gestört zu werden."

                      Es geht also darum, entscheiden zu können, wer sich in den "geschützten Räumen" aufhalten darf und wer befugt ist oder nicht. Wer eine gültige Fahrkarte hat, ist immer befugt, selbst ohne Fahrkarte wäre man wohl befugt sich dort aufzuhalten. Jeder der behauptet, eine Fahrkarte kaufen zu wollen, oder eine hat, ist schon mal befugt und darf einfach nicht rausgeworfen werden. Das wär vielmehr ein krasser Verstoß gegen geltendes Recht und willkürlich (Artikel 1 Grundgesetz: Menschenwürde, Artikel 2 Grundgesetz: Allgemeine Handlungsfreiheit, Artikel 3 Grundgesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich).

                      Der Bahnhof ist auch schon kein privates Haus oder Hof und auch kein umschlossener Geschäftsraum, sondern vollkommen und von allen Seiten öffentlich und mit Absicht zugänglich, genau wie eine Straße, Autobahn, auch wenn sie privat oder öffentlich betrieben wird, oder Flughafen oder eine Schiffahrtsstraße, ein Fluß, ein See, ein Wald und ein Gebirge etc. Da darf jeder fahren. Ist auch fraglich, wer durch die Anwesenheit der uniformierten Soldaten (Fahrgäste), sollten sie unbefugt sein, was sie sie nicht, "gestört" wird. Niemand.

                      Da der Bahnhof allgemein zugänglich und nicht eingezäunt ist, gibt es daher auch kein Hausrecht. Es ist kein befriedetes Besitztum. Es soll ja jeder rein. Auch der Zug, solang er steht, und die Türen offen sind, ist kein solches befriedetes Besitztum. Deshalb ist der Hinweis auf ein angebliches Hausrecht juristisch völlig falsch und dient nur der Einschüchterung der Fahrgäste. Jedes anständige Gericht wird das auch so sehen, aber gut, da hab auch Erfahrungen gemacht, daß viele Richter keinen Bock haben, lange Urteile zu schreiben.

                      Ich bin früher viel Bahn gefahren und ich hab BWL und Jura studiert, daher weiß ich das
                      Zuletzt geändert von Stefan Steu; 12.03.2024, 18:50.

                      Kommentar

                      • Stefan Steu
                        Cold Warrior
                        • 03.05.2023
                        • 111

                        #12
                        Übrigens machen es die Fluggesellschaften anders (und besser). Die bieten eine Geldzahlung an, wer freiwillig das überbuchte Flugzeug verläßt, kriegt Geld. Abgesehen davon ist ein Pilot aufgrund von internationalen Gesetzen im Flugzeug anders als im Zug tatsächlich der Chef an Bord, aber auch er kann nicht alles machen und Leute, die nichts machen und sich anständig benehmen rauswerfen, nur in gut begründeten Fällen.

                        Kommentar

                        • Nemere
                          Cold Warrior
                          • 12.06.2008
                          • 2843

                          #13
                          Zitat von Rex Danny Beitrag anzeigen
                          @Stefan:
                          ... daß ein "Bürger in Uniform" grundsätzlich immer eine bestimmte Außenwirkung hat und somit durch ein korrektes Auftreten hierzu im positiven Sinne beizutragen hat. Wenn also ein uniformierter Bürger, der umsonst oder zumindest verbilligt die Bahn nutzen kann, sich durch Worte oder Taten ungebührlich in Szene setzt, fehlt mir hier jegliches Verständnis.
                          Aus diesem Grund gab es "früher" an fast jedem Wochenende Zug- und Bahnhofsstreifen der Feldjäger. Das scheint heute aber eher die Ausnahme zu sein.

                          Kommentar

                          • Rex Danny
                            Administrator
                            • 12.06.2008
                            • 4330

                            #14
                            Ich würde es begrüßen, wenn du zunächst einmal meine zuvor gestellte Frage beantwortest.

                            Da du aber zuletzt geschrieben hast, früher viel Bahn gefahren zu sein, dürften deine Beobachtungen ja wohl nicht neueren Datums gewesen sein.

                            Gibt es auch einen Link zu den Kommentaren, aus denen ersichtlich ist, daß es in Zügen oder Bahnhöfen kein Hausrecht gibt? Und wie kommst du darauf, daß offene Türen den Verlust des befriedeten Besitztums bedeuten? Im Umkehrschluß bedeutet dies ja, daß ein Grundstück nicht mehr befriedet ist, weil der Zaun bspw. durch ein Unwetter umgerissen wurde. Somit kann dann ja jeder auf dieses Grundstück gehen und dort tun und lassen, solange er keine Straftaten begeht.

                            Bist du sicher, daß du Jura auch zu Ende studiert hast? Vielleicht solltest du auch mal die §§ 858, 903 und 1004 BGB durchlesen. Kommentare zum Hausfriedensbruch sind zunächst irrelevant, da ein Hausfriedensbruch erst dann vorliegt, wenn der Verursacher der Aufforderung zum Verlassen bspw. des Grundstücks nicht nachkommt. Und die Tat wird dann auch nur auf Antrag verfolgt.

                            Und dann solltest du auch noch mal hier (https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum) im Juraforum, daß dir als Juristen sicherlich bekannt sein dürfte, nachlesen, wie es um das befriedete Besitztum steht. Ganz unten im letzten Absatz wird aufgelistet, daß zu den zum öffentlichen Verkehr bestimmten abgeschlossenen Räumen neben Bus, Bahn und Flugzeug auch die dazugehörigen Gebäude wie Bahnhöfe und Flughäfen zählen.

                            Mein Vorschlag an dich.......zunächst die gestellten Fragen beantworten, dann Hausaufgaben machen und zum Schluß einen entsprechenden Beitrag schreiben unter Angabe der entsprechenden Quellen und Links.

                            Grüße


                            Rex Danny

                            Kommentar

                            • Nemere
                              Cold Warrior
                              • 12.06.2008
                              • 2843

                              #15
                              Zitat von Rex Danny Beitrag anzeigen
                              ... §§ 858, 903 und 1004 BGB durchlesen.
                              Schön, dass Du auf die gerne verdrängten, aber sehr wichtigen Rechte des Eigentümers aus dem BGB hinweist. Vor allem kann die "Verbotene Eigenmacht" (§ 858 BGB) durch die Selbsthilfe des Besitzers (§ 859 BGB) auch notfalls mit Gewalt abgewehrt werden. Diese Selbsthilfe kann auch durch den sog. "Besitzdiener" (§ 860) erfolgen, also z.B. durch das Zugbegleitpersonal.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X