Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Wertes Forenmitglied!
Aufgrund sehr vieler Anmeldungen im Forum, die offenbar nur dazu dienen, Informationen sowie Bilder und Dokumente abzugreifen, wurden die Anforderungen zum Ansehen und Herunterladen hochgesetzt, heißt, dies ist erst ab einer bestimmten Anzahl sinnvoller Beiträge möglich.
Selbstverständlich wird hier natürlich nicht mitgeteilt, ab wie vielen Beiträgen das Herunterladen möglich ist, da hierdurch nur Beiträge wie "Hallo!" in mehrfacher Ausfertigung verfasst werden. Die Anzahl der nötigen Beiträge liegt aber nicht all zu hoch und ist erreicht, wenn dieser Hinweis nicht mehr eingeblendet wird.
Bei der NVA gab es seltsame Verfahrensweise. Da musste anscheinend der Kommandeur befehlen, wann im Einsatz Unterwäsche, Socken oder Handtücher zu wechseln waren.
Es gab dort in Plastikfolie verpackte Unterwäschegarnituren (was ja wegen Feuchtigkeitsschutz noch Sinn macht). Auf dem Inhaltsverzeichnis war dann klar befohlen:
"Die Einsatzgarnitur ist nur auf Befehl des Kommandeurs ab Truppenteil aufwärts zu nutzen."
- siehe beigefügte Bilder.
Kommandeure gab es ab Bataillon.
War das auf dem Packzettel genannte Sturmgepäck II nicht das Sturmgepäck für den Ernstfall?
Diese Vefahrensweisen mit "Nur auf Befehl durch xx zu öffnen" gab es doch auch für bestimmte Essenrationen bei der NVA - wenn ich mich richtig an die Diskussionen im Forum erinnern kann.
War das auf dem Packzettel genannte Sturmgepäck II nicht das Sturmgepäck für den Ernstfall?
Kann man so nicht sagen. Das Sturmgepäck I entsprach ungefähr dem kleinen (Jäger-)Rucksack bzw. der früheren Großen Kampftasche der Bundeswehr. Darin waren z.B. Zeltplane, Kochgeschirr, Waschzeug, Handtuch, Eßbesteck, Schuhputzzeug. Verpflegung, aufgeschnallt der Schlafsack. Wie bei der Bw sollte auch bei der NVA dieses Sturmgepäck I auf dem Gefechtsfahrzeug mitgeführt werden.
Sturmgepäck II wurde auf dem LKW des Kompaniefeldwebels mitgeführt, so wie der große Rucksack bei der Bundeswehr. Inhalt war Ersatzwäsche, ein zweiter Feldanzug, ein zweites Paar Stiefel usw.
Diese Vefahrensweisen mit "Nur auf Befehl durch xx zu öffnen" gab es doch auch für bestimmte Essenrationen bei der NVA
Gab es auch bei der Bundeswehr bei den Notrationen. In der ZDv 36/50 "Die Verpflegung der Bundeswehr in Krisen und im Krieg" steht dazu so ungefähr: "Sie darf nur auf Befehl des örtlichen Führers verbraucht werden, wenn jede andere Verpflegung ausfällt."
Wir verarbeiten personenbezogene Daten Über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen Über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar