Seltsames von der NVA

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  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2879

    #1

    Seltsames von der NVA

    Per Zufall entdeckt:

    Bei der NVA gab es seltsame Verfahrensweise. Da musste anscheinend der Kommandeur befehlen, wann im Einsatz Unterwäsche, Socken oder Handtücher zu wechseln waren.
    Es gab dort in Plastikfolie verpackte Unterwäschegarnituren (was ja wegen Feuchtigkeitsschutz noch Sinn macht). Auf dem Inhaltsverzeichnis war dann klar befohlen:
    "Die Einsatzgarnitur ist nur auf Befehl des Kommandeurs ab Truppenteil aufwärts zu nutzen."
    - siehe beigefügte Bilder.
    Kommandeure gab es ab Bataillon.
    Angehängte Dateien
  • DeltaEcho80
    Cold Warrior
    • 09.03.2013
    • 1724

    #2
    War das auf dem Packzettel genannte Sturmgepäck II nicht das Sturmgepäck für den Ernstfall?

    Diese Vefahrensweisen mit "Nur auf Befehl durch xx zu öffnen" gab es doch auch für bestimmte Essenrationen bei der NVA - wenn ich mich richtig an die Diskussionen im Forum erinnern kann.

    Kommentar

    • Nemere
      Cold Warrior
      • 12.06.2008
      • 2879

      #3
      Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
      War das auf dem Packzettel genannte Sturmgepäck II nicht das Sturmgepäck für den Ernstfall?
      Kann man so nicht sagen. Das Sturmgepäck I entsprach ungefähr dem kleinen (Jäger-)Rucksack bzw. der früheren Großen Kampftasche der Bundeswehr. Darin waren z.B. Zeltplane, Kochgeschirr, Waschzeug, Handtuch, Eßbesteck, Schuhputzzeug. Verpflegung, aufgeschnallt der Schlafsack. Wie bei der Bw sollte auch bei der NVA dieses Sturmgepäck I auf dem Gefechtsfahrzeug mitgeführt werden.

      Sturmgepäck II wurde auf dem LKW des Kompaniefeldwebels mitgeführt, so wie der große Rucksack bei der Bundeswehr. Inhalt war Ersatzwäsche, ein zweiter Feldanzug, ein zweites Paar Stiefel usw.

      Diese Vefahrensweisen mit "Nur auf Befehl durch xx zu öffnen" gab es doch auch für bestimmte Essenrationen bei der NVA
      Gab es auch bei der Bundeswehr bei den Notrationen. In der ZDv 36/50 "Die Verpflegung der Bundeswehr in Krisen und im Krieg" steht dazu so ungefähr: "Sie darf nur auf Befehl des örtlichen Führers verbraucht werden, wenn jede andere Verpflegung ausfällt."

      Kommentar

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