Taschenkarten der Bundeswehr

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  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 3313

    #16
    Hier die Taschenkarte Feldjägertruppe Nr.1 – Militärischer Verkehrsdienst – Neufassung von 1983.
    Mit der Neufassung der Führungsvorschrift der Feldjägertruppe (ZDv 75/100) wurden die Aufgabenbereiche neu verteilt, Dinge wie Kfz- und Geschwindigkeits-Kontrolle sowie Unfallaufnahme wurden jetzt richtigerweise dem Verkehrsdienst zugeschlagen, was auch in dieser Taschenkarte berücksichtigt ist.
    Weiter finden sich hier technische Angaben zur damals aktuellen Fahrzeugausstattung der Bundeswehr.
    Beim FJgBtl 760 haben wir diese Taschenkarte dann noch um zwei in Eigenregie getippte Seiten ergänzt. Hier waren für die Reservisten die wichtigsten Punkte für den Einsatz im Verkehrsleitnetz an den Verkehrsleitpunkten zusammengefasst.
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    • Nemere
      Cold Warrior
      • 12.06.2008
      • 3313

      #17
      Nun die Taschenkarte Feldjägertruppe Nr. 3 – Sicherheitsaufgaben – von 1985.

      Sicherheitsaufgaben für die Feldjäger nahmen in den 1980er Jahren vor allem in Zusammenhang mit dem NATO-Doppelbeschluss erheblich zu und liefen teilweise völlig aus dem Ruder, wie z.B. in Bremen.

      Man musste auch bei kleineren Veranstaltungen, wie dem feierlichen Gelöbnis in der Patengemeinde eines Truppenteils mit Störungen rechnen. Allerdings war in Bayern, abgesehen von München und vielleicht Nürnberg, die Welt damals noch in Ordnung. Bei einem Gelöbnis in einer Rhöngemeinde oder in der Oberpfalz genügte es meistens, 2 Feldjäger pro forma dort erscheinen zu lassen, die Polizei erschien auch nicht in größerer Stärke. Wenn tatsächlich einige Friedensfreunde sich zu Aktionen entschlossen, war es meistens so, dass diese Demonstranten eher von uns vor dem Volkszorn geschützt werden mussten. Freiwillige Feuerwehr und örtlicher Reservistenverband sorgten im Bedarfsfall gemeinsam mit dem Soldaten- und Kriegerverein sehr nachdrücklich für Ruhe und Ordnung, nötigenfalls unter Führung des Bürgermeisters.

      Der Hauptteil dieser Taschenkarte befasst sich mit der Anwendung des Unmittelbaren Zwangsgesetzes (UZwGBw) und dem Vorgehen bei verschiedenen Störungen. Während der „normale“ Soldat mit dem UZwGBw vor allem bei der Wache innerhalb des Sicherheitsbereichs der Kaserne zu tun hatte, war der Feldjäger meistens außerhalb der Kaserne eingesetzt, wo nicht die Regelungen des Sicherheitsbereichs, sehr wohl aber die Rechte des UZwGBw unter bestimmten Voraussetzungen galten.

      Weiter muss man sich ins Gedächtnis rufen, dass jeder Feldjägerstreifenführer bei Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen berechtigt war, eine sonstige Örtlichkeit vorübergehend zu sperren und diese damit zu einem zeitlich begrenzten militärischen Sicherheitsbereich zu machen – was ja einen erheblichen Grundrechtseingriff bedeutete. Feldjägerstreifenführer konnte im Ausnahmefall auch der junge Unteroffizier oder der Gefreite UA mit bestandenem Unteroffizierlehrgang sein. Dieses Recht zum Sperren von zivilen Gelände hatte zwar auch jeder Zugführer anderer Truppengattungen, die wenigsten werden sich aber darüber im Klaren gewesen sein. Allenfalls die Teile der Artillerie, die mit Nuklearsprengköpfen zu tun hatten, waren hier besser ausgebildet (Begleitbatterien, Artilleriespezialzüge usw.).

      Daher war eine gründliche Rechtsausbildung (UzwGBw, Strafrecht, Wehrdisziplinarrecht) ein wesentlicher Teil aller Laufbahnlehrgänge der Feldjägertruppe und war in allen Lehrgängen Sperrfach. Dazu hatten wir in Sonthofen an der Feldjägerschule lange Jahre eine hervorragenden Rechtslehrer, der immer wieder auch an Einsätzen auf den Feldjägerdienstkommandos teilnahm und so im Gegensatz zu manch anderer Juristen die Praxis vor Ort kannte.
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      • kato
        Cold Warrior
        • 03.03.2009
        • 912

        #18
        Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
        Dieses Recht zum Sperren von zivilen Gelände hatte zwar auch jeder Zugführer anderer Truppengattungen, die wenigsten werden sich aber darüber im Klaren gewesen sein. Allenfalls die Teile der Artillerie, die mit Nuklearsprengköpfen zu tun hatten, waren hier besser ausgebildet (Begleitbatterien, Artilleriespezialzüge usw.).
        Wurde bei uns (ABCAbw) 10 Jahre später in der Ausbildung durchaus durch eben jene "Berechtigten" erwähnt. Gegebenenfalls präsenter war das dabei dadurch dass hier ja dann im operativen Betrieb auch schon mal zivile Infrastruktur umgenutzt worden wäre - die für den Verwendungszeitraum entsprechend zu sperren bzw zum militärischen Sicherheitsbereich zu widmen gewesen wäre.

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        • Nemere
          Cold Warrior
          • 12.06.2008
          • 3313

          #19
          Hier kommen die Taschenkarten für die Wache.
          - TK für Posten und Streifen
          - TK für Wachvorgesetzte
          Mit ganz wenigen Ausnahmen sollte eigentlich jeder Soldat der Bundeswehr eine Wachausbildung haben. Auch Soldaten der Sanitätstruppe konnten als Wache eingesetzt werden, wenn es um Kasernen ging, die nur von der Sanitätstruppe genutzt wurden. Irgendwelche völkerrechtliche / kriegsvölkerrechtliche Besonderheiten brauchten hier im Frieden nicht beachtet werden.
          Wichtigste Ergänzung für den Wachdienst war die ZDv 10/6 Wachdienst in der Bundeswehr. Ein gewichtiger Ordner im Format DIN A 4
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          • Floger
            Warrior
            • 21.08.2021
            • 73

            #20
            Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
            Auch Soldaten der Sanitätstruppe konnten als Wache eingesetzt werden, wenn es um Kasernen ging, die nur von der Sanitätstruppe genutzt wurden. Irgendwelche völkerrechtliche / kriegsvölkerrechtliche Besonderheiten brauchten hier im Frieden nicht beachtet werden.
            Da habe ich ein Verständnisproblem:
            Natürlich hatten wir alle die ATN für den Wachdienst. Außer Sanitätstruppen gab es in Horb keinen, der den Wachdienst hätte übernehmen können.
            Aber welche kriegsvölkerrechtlichen Besonderheiten soll es denn geben? Die Genfer Konvention regelt, daß sich Sanitätseinheiten mit leichten Handwaffen selbst verteidigen und auch sichern dürfen.

            Sind mir das Besonderheiten durchgegangen? Wachdienst mit schweren Waffen in anderen Waffengattungen?

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            • DeltaEcho80
              Cold Warrior
              • 09.03.2013
              • 1773

              #21
              Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
              Mit ganz wenigen Ausnahmen sollte eigentlich jeder Soldat der Bundeswehr eine Wachausbildung haben.
              Oha, da bin ich dann eines dieser seltenen Exemplare.

              Ich wurde damals quasi aus dem Rekrutenbiwak der 2./352 in meine andere Kompanie, die 5./352, kommandiert. Ich sollte zwar noch die Wachausbildung in der 2./352 mitmachen, wurde aber irgendwie "vergessen" und die Sache verlief im Sande, da die 5./352 einige Tage später nach Shilo ging und ich zum Führerschein.

              Als ich dann nach Rückkehr vom Führerschein den Dienst als OvWa-Fahrer übernehmen sollte, hat man dann fest gestellt, dass ich weder die P1 noch die P8 bedienen kann. Dann habe ich im Schnellverfahren eine Einweisung auf die beiden Waffen bekommen und bin eine Stunde später mit der P1 am Gürtel zum Essen ;-))
              Darfste auch niemanden mehr erzählen.

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              • Nemere
                Cold Warrior
                • 12.06.2008
                • 3313

                #22
                Ich habe geschrieben, dass es "im Frieden" hier nichts zu berücksichtigen gab.
                Im Kriegsfall wird es schwierig, wenn Sanitätseinheiten und andere Truppenteile, die nicht den besonderen Schutz des Roten Kreuzes haben, gemeinsam untergebracht oder gemeinsam eingesetzt werden. Solche Fälle können z.B. an den Schnittpunkten von Logistik und Sanitätstruppe auftreten. Es geht schon damit los, wenn Leerfahrzeuge eines Kampfbataillons Verwundete mit zurücknehmen und diese von einem Sanitäter begleitet werden. Hier wird man sich nicht auf den Schutz des Roten Kreuzes berufen können, denn der einzelne Sanitäter vielleicht genießen könnte.
                Oder Bahnhöfe, in denen Züge mit Verwundeten und normale Transportzüge stehen.

                Zur Ergänzung der entsprechende Passus aus der ZDv 10/6 - Wachdienst:

                "118. Soldaten des Sanitätsdienstes leisten vorrangig Bereitschaftsdienst in Sanitätseinrichtungen. Sie sind in diesen Fällen vom Wachdienst befreit. Nehmen Soldaten des Sanitätsdienstes nach Zustimmung ihres Fachvorgesetzten am Wachdienst teil, soll ihr Einsatz auf Kasernenanlagen beschränkt bleiben, die ihre Unterkunft oder Sanitätseinrichtung einschließen."

                Also eine "Soll-"Bestimmung, von der es Ausnahmen geben kann.

                Anbei zur Ergänzung die ZDv 10/6 in der Ausgabe 1997. Die älteren Ausgaben, z.B. aus den 1970er Jahren, enthielten teilweise noch sehr merkwürdige Bestimmungen. So galt für ziviles Wachpersonal z.B. damals eine Waffen- und Wach-Ausbildung bei der Wehrmacht oder ähnlichen Organisationen als ausreichende Ausbildung auch für den Wachdienst bei der Bundeswehr, obwohl es zu Wehrmachtszeiten kein dem UZwGBw entsprechendes Gesetz gab.
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                • klaus_erl
                  Cold Warrior
                  • 14.04.2013
                  • 1073

                  #23
                  Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
                  Oha, da bin ich dann eines dieser seltenen Exemplare.

                  Ich wurde damals quasi aus dem Rekrutenbiwak der 2./352 in meine andere Kompanie, die 5./352, kommandiert. Ich sollte zwar noch die Wachausbildung in der 2./352 mitmachen, wurde aber irgendwie "vergessen" und die Sache verlief im Sande, da die 5./352 einige Tage später nach Shilo ging und ich zum Führerschein.

                  Als ich dann nach Rückkehr vom Führerschein den Dienst als OvWa-Fahrer übernehmen sollte, hat man dann fest gestellt, dass ich weder die P1 noch die P8 bedienen kann. Dann habe ich im Schnellverfahren eine Einweisung auf die beiden Waffen bekommen und bin eine Stunde später mit der P1 am Gürtel zum Essen ;-))
                  Darfste auch niemanden mehr erzählen.
                  Mir dagegen hat die fehlende Wachausbildung einen dienstfreien Jahreswechsel 1983/84 beschert. Weihnachten 1983 dienstfrei gehabt, am 23.12. abends aus der Grundausbildungseinheit 4.PiBtl4 in Bogen ausgeschieden, mit gefülltem Seesack heim. Am 27.12. früh in der PzPiKp100 in Weiden zum Dienst gemeldet, Stube bezogen, für die Wache im Munitionslager 21.12./1.1. eingeteilt, mangels Wachausbildung wieder rausgenommen, übers neue Jahr heimgeschickt, danach Wachausbildung nachgeholt.

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                  • Floger
                    Warrior
                    • 21.08.2021
                    • 73

                    #24
                    Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                    Ich habe geschrieben, dass es "im Frieden" hier nichts zu berücksichtigen gab.
                    Das hatte ich schon verstanden. Ich hatte mich allerdings gefragt, wo der Unterschied zwischen Frieden und Krieg sein sollte.
                    Den gemeinsame Einsatz von Kampftruppen und Sanitätern hatte ich schlicht nicht auf dem Schirm, daher das Mißverständnis.

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                    • dave2006
                      Cold Warrior
                      • 17.11.2006
                      • 102

                      #25
                      Ich bin hier noch einen Scan der TK Kampfpanzer Leopard schuldig. Ich war die letzten Monate so eingebunden in eine Krisenbewältigung...... Ich werde das zwischen den Tagen nachholen.

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                      • dave2006
                        Cold Warrior
                        • 17.11.2006
                        • 102

                        #26
                        Jetzt aber Butter bei die Fische wie der Norddeutsche sagt. Hier Teil 1 der Turmtapete..........
                        Angehängte Dateien

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                        • PI80
                          Cold Warrior
                          • 07.12.2016
                          • 112

                          #27
                          Hochladen geht wieder - warum kann ich nicht sagen.
                          Hier die angekündigte Taschenkarte "Erste Hilfe".
                          Angehängte Dateien
                          Zuletzt geändert von PI80; 26.01.2023, 10:32.

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                          • PI80
                            Cold Warrior
                            • 07.12.2016
                            • 112

                            #28
                            Und hier die Taschenkarte von 1975 zum Thema "Schutz gegen ABC-Waffen.."
                            Angehängte Dateien

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                              Cold Warrior
                              • 25.01.2009
                              • 138

                              #29
                              Zitat von PI80 Beitrag anzeigen
                              Hochladen geht wieder - warum kann ich nicht sagen.
                              Hier die angekündigte Taschenkarte "Erste Hilfe".[ATTACH=CONFIG]30975[/ATTACH]
                              Vielen Dank dafür!
                              Ich vermute, dass die Seiten 14/15 beim Scannen "auf der Strecke geblieben sind"?
                              Viele Grüße
                              Manfred / Relikte

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                              • allrad
                                Cold Warrior
                                • 09.02.2014
                                • 157

                                #30
                                Da möchte ich nochmal meinen Senf dazugeben: Grundsätzlich sollen Sanitätseinrichtungen abseits von militärischen Zielen liegen. Damit schließt sich ein gemeinsamer Einsatz von Sanität und Truppe erst mal aus. In der Theorie. Das Beispiel des leeren Mun Lkws macht dieses Dilema deutlich. Nach meiner Rechtsauffassung ist es sehr wohl möglich auch Fahrzeuge temporär im Sanitätsdienst einzusetzen. Analog zum Helfer im Sanitätsdienst sind sie dann tempörär zu kennzeichnen und geniesen dann den Schutz der Genfer Konvention. In der Praxis mag das vom Hauptverbandplatz rückwärts irgendwie funktionieren.
                                Weiter vorn eher nicht. Eine Neutralitätsflagge mag sich bestenfalls auf dem Tvp finden lassen. Ein Sanitätsoldat wird da auch schwer zu finden sein, da hätten die Transportsoldaten selber ran gemusst. Günstig wäre wenn da wenistens einer auf dem Lkw zur San Ausbildung aller Truppen zusätzlich noch Helfer im Sanitätsdienst gewesen wäre. Bezüglich der Sicherung von Sanitätseinrichtungen gilt: Sanität sichert sich selbst. Sollte warum auch immer eine Einrichtung sowohl von Truppe und Sanität genutzt werden dürfte die Sicherung durch San. Personal einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen. Bis vor kurzer Zeit hätte ich auch gesagt so etwas kam auch nicht vor. Die Vorschriftenlage bezüglich des Voranges der Sanität in der Raumordnung und der Abstandregeln ist eindeutig. Eine bis jetzt nur oberflächlich Prüfung der hier verlinkten grafischen Anteile der Gdp Planung der 11. Pz.Gren. Div belehren mich eines besseren. In Schwarmstedt, einem kleinen Städtchen an der A 7 zwischen Hannover und Hamburg, waren sowohl logistische Einrichtungen als auch San Einrichtungen geplant. Die genaue Raumordnung kenne ich nicht. Leidlich kann ich mir noch vorstellen die Einrichtungen halbwegs auseinanderzuziehen. Sehr problematisch ist dann aber die Nutzung des kleinen Bahnhofes. Scheinbar sollte dort ein Umschlagpunkt für Betriebstoff von Eisenbahnkesselwagen auf Straßentankwagen eingerichtet werden. Weiter war neben einem Hauptverbandplatz eine San Sammelstelle Schwarmstedt vorgesehen. Das war eine Einrichtung, in der transportfähige Verwundete gesammelt und bis zum Weitertransport gepflegt wurden. Ich würde mal davon ausgehen, dass dieser Transport auch durch die Krankentransportzüge Schienenomnibus geplant war. Ichwerde mal sehen ob ich bei meinem nächsten Besuch in Freiburg den BR Log der 11. Division finde. Mir fehlt etwas die Vorstellung eine logistische Einrichtung und eine San Einrichtung in ein und denselben kleinen Bahnhof zu legen. Zumal in der Nähe weitere noch kleinere Bahnhöfe liegen. Zum Verladen in den Schienomnibus brauchts ja nur eine kurze Bahnsteigkante. Und einen geschützen Platz als Unterkunft für die Verwundeten. Den man sinnigerweise nicht direkt an die Bahnstrecke legt. Wenn ich den BR Log finde berichte ich dazu noch einmal.

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