Ein Dienstplan von 1984

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  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2843

    #1

    Ein Dienstplan von 1984

    Das beigefügte Foto ist mir heute beim Suchen in alten Bildern in die Finger gekommen:
    Ein Tagesdienstplan während eines Übungsplatzaufenthaltes 1984 in Grafenwöhr.
    Ich war damals S-2 Offizier im Feldjägerbataillon, gleichzeitig Kompanieoffizier in der Stabs- und Versorgungskompanie und alle Vierteljahre Zugführer der Einführungsausbildung für neu zuversetzte Soldaten.

    Diese Dienstplangestaltung würde heute wahrscheinlich die Wehrbeauftragte und alle möglichen anderen "Beauftragten" rebellisch machen.
    Leider ist die Qualität des Bildes nicht so besonders.

    Grüße
    Jörg
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  • DeltaEcho80
    Cold Warrior
    • 09.03.2013
    • 1713

    #2
    Hallo Jörg,

    vielen Dank für den wiederum interessanten Einblick in ein Detail des damaligen "Lebens" in der BW. Ein 15 Stunden-Tag fällt heutzutage wahrscheinlich unter die Soldaten-Arbeitszeitverordnung...

    War dieser Umstand, dass du mehrere Dienstposten und Funktionen in Personalunion begleiten "durftest" ein besonderer Umstand der Feldjäger oder gab´s das z.B. auch in der Kampftruppe? In meiner Zeit hat der damaliger S1 schon Stein und Bein geflucht, weil er an einem Standort wie Mellrichstadt noch nebenamtlicher Presseoffizier war und auch den Jugendoffizier spielen durfte...

    Grüße
    Dietmar

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    • Nemere
      Cold Warrior
      • 12.06.2008
      • 2843

      #3
      Das war nach meiner Kenntnis in allen Einheiten der Bundeswehr so, dass viele Soldaten mehrere Funktionen zu erfüllen hatten.

      In München lagen wir gemeinsam mit dem Panzerartilleriebataillon 565 in einer Kaserne. Mein dortiger S-2 Kollege war z.B. Kasernenoffizier, weil der Kdr der Artilleristen Kasernenkommandant war. Bei der Artillerie war der Fernmeldeoffizier der designierte Vertreter des Kompaniechefs der Stabs- und Versorgungsbatterie. Da die Feldjäger damals keinen Fernmeldeoffizier hatten, blieb es eben bei uns am S-2 Offizier hängen.
      Jugendoffizier war beim Feldjägerbataillon in München 1984 damals einer der Zugführer aus unserer in der gleichen Kaserne stationierten 3. Kompanie. Da eine Feldjägerkompanie nach Friedens-StAN bereits 4 Offiziere hatte, konnte man einige dieser Nebenaufgaben auf die Einsatzkompanie abschieben.

      Mein damaliger S-2 Feldwebel vertrat z.B. automatisch den Kompaniefeldwebel der 1. Kompanie.

      Ich fand die Vertretung des Kompaniechefs der 1. Kp sehr interessant. Die 1. war ja bei den Feldjägern die einzige Kompanie, wo es zahlreiche Mannschaften gab. Das heißt, hier hatte man doch ab und zu mit Disziplinarsachen oder Beschwerden zu tun, was in den Einsatzkompanien eher selten war. Man konnte da Erfahrungen in diesen Gebieten sammeln. Auch Dinge wie Dienstaufsicht und Ausbildungsgestaltung für diese recht heterogene Kompanie mit Küche, Fernmeldezug, Sanitätsgruppe usw. waren sehr aufschlussreich, man bekam Einblick in viele Gebiete.

      Dazu kam jedes Vierteljahr die „Einführungsausbildung“ für die neu zuversetzten Funktions-Soldaten des gesamten FJgBtl 760. Die Wehrpflichtigen kamen aus sehr unterschiedlichen Ausbildungskompanien – Fernmelder, Stabsdienstsoldaten, Feldköche. Materialwarte, Instandsetzer usw. In einer vierwöchigen Zusatzausbildung sollten die Ausbildungsstände angeglichen werden und außerdem die Soldaten noch an zusätzlichen Waffen und Gerät geschult werden (MG, Panzerfaust, Feldheizgerät, Gefechtszelt usw.). Außerdem sollten im Rahmen der Gefechtsausbildung die Besonderheiten beim Einsatz im Rückwärtigen Gebiet vermittelt werden und es gab einige Schießtage. Das war immer eine schöne Abwechslung, man kam einige Wochen raus aus dem Büro und konnte sich wieder als Ausbilder beweisen.

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      • dave2006
        Cold Warrior
        • 17.11.2006
        • 102

        #4
        Ja der Wahnsinn! Ein Dienstplan ohne übertriebene Informationen. Einfach kurz und knapp. Ohne Beteiligung des PersRates, ohne Berücksichtigung der AZV. Und trotzdem wusste jeder wann er wo zu sein hat...……………

        Hätte ich gerne wieder...…….

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        • DeltaEcho80
          Cold Warrior
          • 09.03.2013
          • 1713

          #5
          Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
          Das war nach meiner Kenntnis in allen Einheiten der Bundeswehr so, dass viele Soldaten mehrere Funktionen zu erfüllen hatten.

          In München lagen wir gemeinsam mit dem Panzerartilleriebataillon 565 in einer Kaserne. Mein dortiger S-2 Kollege war z.B. Kasernenoffizier, weil der Kdr der Artilleristen Kasernenkommandant war. Bei der Artillerie war der Fernmeldeoffizier der designierte Vertreter des Kompaniechefs der Stabs- und Versorgungsbatterie. Da die Feldjäger damals keinen Fernmeldeoffizier hatten, blieb es eben bei uns am S-2 Offizier hängen.
          Jugendoffizier war beim Feldjägerbataillon in München 1984 damals einer der Zugführer aus unserer in der gleichen Kaserne stationierten 3. Kompanie. Da eine Feldjägerkompanie nach Friedens-StAN bereits 4 Offiziere hatte, konnte man einige dieser Nebenaufgaben auf die Einsatzkompanie abschieben.

          Mein damaliger S-2 Feldwebel vertrat z.B. automatisch den Kompaniefeldwebel der 1. Kompanie.

          Ich fand die Vertretung des Kompaniechefs der 1. Kp sehr interessant. Die 1. war ja bei den Feldjägern die einzige Kompanie, wo es zahlreiche Mannschaften gab. Das heißt, hier hatte man doch ab und zu mit Disziplinarsachen oder Beschwerden zu tun, was in den Einsatzkompanien eher selten war. Man konnte da Erfahrungen in diesen Gebieten sammeln. Auch Dinge wie Dienstaufsicht und Ausbildungsgestaltung für diese recht heterogene Kompanie mit Küche, Fernmeldezug, Sanitätsgruppe usw. waren sehr aufschlussreich, man bekam Einblick in viele Gebiete.

          Dazu kam jedes Vierteljahr die „Einführungsausbildung“ für die neu zuversetzten Funktions-Soldaten des gesamten FJgBtl 760. Die Wehrpflichtigen kamen aus sehr unterschiedlichen Ausbildungskompanien – Fernmelder, Stabsdienstsoldaten, Feldköche. Materialwarte, Instandsetzer usw. In einer vierwöchigen Zusatzausbildung sollten die Ausbildungsstände angeglichen werden und außerdem die Soldaten noch an zusätzlichen Waffen und Gerät geschult werden (MG, Panzerfaust, Feldheizgerät, Gefechtszelt usw.). Außerdem sollten im Rahmen der Gefechtsausbildung die Besonderheiten beim Einsatz im Rückwärtigen Gebiet vermittelt werden und es gab einige Schießtage. Das war immer eine schöne Abwechslung, man kam einige Wochen raus aus dem Büro und konnte sich wieder als Ausbilder beweisen.
          Man musste auf jeden Fall sehr flexibel sein und bekam interessante Einblicke, da gebe ich dir Recht. Und man hatte sicherlich alles, aber keinen "Sackstand". Wenn ich mich recht erinnere, wurde damals bei uns im Bataillon der S6 Offz neu eingesetzt (kann das so 1999/2000 gewesen sein?!) und war dann für das Fernmeldewesen zuständig. Vorher wurde das auch vom S2 in "Personalunion" mit gemacht. Es ist ja nicht überall "Hammelburg", wo für jeden erdenklichen Dienstposten genug Soldaten rum laufen ;-)))

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          • Nemere
            Cold Warrior
            • 12.06.2008
            • 2843

            #6
            Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
            wurde damals bei uns im Bataillon der S6 Offz neu eingesetzt (kann das so 1999/2000 gewesen sein?!) und war dann für das Fernmeldewesen zuständig. Vorher wurde das auch vom S2 in "Personalunion" mit gemacht.
            Die S-6 Offiziere bei den Bataillonen des Heeres müssen schon deutlich früher eingeführt worden sein. Als im Herbst 1992 das Feldjägerbataillon 701 in Leipzig offiziell in Dienst gestellt wurde, hatte der Bataillonsstab schon einen S-6 Offizier.
            Bei den Panzergrenadierbataillonen müssten eigentlich schon in der Heeresstruktur 4 und wahrscheinlich auch in den Strukturen 2 und 3 Fernmeldeoffiziere in der StAN ausgeworfen gewesen sein.
            Muß mal sehen, ob ich dazu in Vorschriften etwas finde.

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            • DeltaEcho80
              Cold Warrior
              • 09.03.2013
              • 1713

              #7
              Ok, dann war es vielleicht so, dass damals der Dienstposten längere Zeit vakant gewesen war und damals ein neu zuversetzter Oberleutnant diesen S6-Posten übernahm. Er kam dann nämlich mal zu uns in die KP und wollte vom VU irgendwelche Unterlagen zum Fernmeldegerät. Da hat er dann so sinngemäß gesagt: "Ich muss hier ja wieder bei 0 anfangen".

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              • Nemere
                Cold Warrior
                • 12.06.2008
                • 2843

                #8
                Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                Bei den Panzergrenadierbataillonen müssten eigentlich schon in der Heeresstruktur 4 und wahrscheinlich auch in den Strukturen 2 und 3 Fernmeldeoffiziere in der StAN ausgeworfen gewesen sein.
                Nochmal zu den Fernmeldeoffizieren.
                Ich habe alte Unterlagen und Vorschriften gewälzt.
                Die Kampftruppenbataillone und die meisten Bataillone der Kampfunterstützungstruppen hatten sowohl in der Heeresstruktur 3 wie auch in HStr. 4 Truppenfernmeldeoffiziere. In vielen Fällen waren diese zugleich Führer des Fernmeldezuges. Oft waren diese Stellen als „Fachdienstoffiziere“ ausgeworfen.

                Bei den Feldjägern gab es in der Heeresstruktur 3 einen „Stabszug-Führer-Offizier und Truppenfernmeldeoffizier (Fachdienst)“, weil damals die Feldjägerbataillone nur Stabszüge, aber keine Stabs- und Versorgungskompanien hatten. In der Heeresstruktur 4 gab es dann, wie oben schon geschrieben, keinen Fernmeldeoffizier mehr, sondern einen „Truppenfernmeldefeldwebel und Fernmeldezugführer“. Der war lt. Vorschrift (HDv 361/100 – FJgBtl) verantwortlich u.a. für: „Planung, Organisation und Befehlsgebung für den Fernmeldeeinsatz“ sowie „Sicherstellung der Nutzung von Fernmeldeeinrichtungen anderer Truppenteile im Rahmen des raumdeckenden Feldjägereinsatzes“. Damit war dieser Mann hoffnungslos überfordert. Er hatte eine Ausbildung als Truppenfernmeldefeldwebel, das wurde in Feldafing im Rahmen eines Kampftruppenbataillons gelehrt, das sich in einem überschaubaren Rahmen von höchstens 10 x 10 km bewegte. Die angesprochenen Aufgaben wurden beim Feldwebel-Lehrgang allenfalls mal kurz erwähnt. Bei den Feldjägern sollte er jetzt den Fernmeldeeinsatz für ein Bataillon koordinieren, das beim Aufmarsch über ganz Bayern verstreut gewesen wäre, er sollte die Nutzung des BAB- und BASA-Netzes sowie die Anschaltung an das AK-60-Netz oder an Postleitungen organisieren. Nebenbei war der Fernmeldezugführer im FJgBtl auch noch Kompanietruppführer der 1. Kp, weil dieser Posten im Frieden nicht besetzt war. Insgesamt ein Ding der Unmöglichkeit.

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                • Nemere
                  Cold Warrior
                  • 12.06.2008
                  • 2843

                  #9
                  Nachtrag zu den oben angerissenen Zweitverwendungen:
                  Es gab dafür eine eigene "Anweisung für die Truppenausbildung (AnTrA) 10" mit dem Titel: Zusätzliche Aufgaben in Truppenteilen des Heeres.

                  Anliegend die Liste der Zweitverwendungen für eine Feldjägerkompanie anno 1991. Die Verwendungen auf den Seiten 1 und 2 dürften in nahezu allen Einheiten des Heeres vorgesehen gewesen sein, die Seite enthält spezielle Feldjägerausbildungen.
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                  • DeltaEcho80
                    Cold Warrior
                    • 09.03.2013
                    • 1713

                    #10
                    Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                    Nochmal zu den Fernmeldeoffizieren.
                    Ich habe alte Unterlagen und Vorschriften gewälzt.
                    Die Kampftruppenbataillone und die meisten Bataillone der Kampfunterstützungstruppen hatten sowohl in der Heeresstruktur 3 wie auch in HStr. 4 Truppenfernmeldeoffiziere. In vielen Fällen waren diese zugleich Führer des Fernmeldezuges. Oft waren diese Stellen als „Fachdienstoffiziere“ ausgeworfen.

                    Bei den Feldjägern gab es in der Heeresstruktur 3 einen „Stabszug-Führer-Offizier und Truppenfernmeldeoffizier (Fachdienst)“, weil damals die Feldjägerbataillone nur Stabszüge, aber keine Stabs- und Versorgungskompanien hatten. In der Heeresstruktur 4 gab es dann, wie oben schon geschrieben, keinen Fernmeldeoffizier mehr, sondern einen „Truppenfernmeldefeldwebel und Fernmeldezugführer“. Der war lt. Vorschrift (HDv 361/100 – FJgBtl) verantwortlich u.a. für: „Planung, Organisation und Befehlsgebung für den Fernmeldeeinsatz“ sowie „Sicherstellung der Nutzung von Fernmeldeeinrichtungen anderer Truppenteile im Rahmen des raumdeckenden Feldjägereinsatzes“. Damit war dieser Mann hoffnungslos überfordert. Er hatte eine Ausbildung als Truppenfernmeldefeldwebel, das wurde in Feldafing im Rahmen eines Kampftruppenbataillons gelehrt, das sich in einem überschaubaren Rahmen von höchstens 10 x 10 km bewegte. Die angesprochenen Aufgaben wurden beim Feldwebel-Lehrgang allenfalls mal kurz erwähnt. Bei den Feldjägern sollte er jetzt den Fernmeldeeinsatz für ein Bataillon koordinieren, das beim Aufmarsch über ganz Bayern verstreut gewesen wäre, er sollte die Nutzung des BAB- und BASA-Netzes sowie die Anschaltung an das AK-60-Netz oder an Postleitungen organisieren. Nebenbei war der Fernmeldezugführer im FJgBtl auch noch Kompanietruppführer der 1. Kp, weil dieser Posten im Frieden nicht besetzt war. Insgesamt ein Ding der Unmöglichkeit.
                    Kann es sein, dass ich die Funktion eines S6 und des Truppenfernmeldeoffiziers gedanklich durcheinander bringe, oder war das die selbe Funktion, nur mit anderer Bezeichnung dann später als S6?
                    Der Begriff "Truppenfernmeldeoffz" ist mir präsent und wurde gedanklich immer "irgendwo in der 1. Kompanie" verortet. Was er genau gemacht hat, wusste von uns aber keiner...

                    Danke für die Unterlagen.

                    Ich kenne diese "Beauftragtenwesen"-Diskussionen aktuell auch von meiner Arbeit. Hier wurden Brandschutz - und Räumungshelfer gesucht. Die Job´s als z.B. nebenamtlicher Sicherheitsbeauftragter sind sehr beliebt. Nicht. Man kommt ja in seinem originären Job schon kaum noch rum.

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                    • uraken
                      Cold Warrior
                      • 27.09.2008
                      • 865

                      #11
                      Ja in der privaten Wirtschaft ist das nicht anders. 10% für das, 10% dies aber die 100% Normalaufgaben werden nicht reduziert.

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                      • Nemere
                        Cold Warrior
                        • 12.06.2008
                        • 2843

                        #12
                        Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
                        Kann es sein, dass ich die Funktion eines S6 und des Truppenfernmeldeoffiziers gedanklich durcheinander bringe, oder war das die selbe Funktion, nur mit anderer Bezeichnung dann später als S6?
                        Der S 6 wurde mit dem Aufkommen der elektronischen Datenverarbeitung als Mittel der Führungsunterstützung eingeführt. Er war nicht nur für den Fernmeldedienst, sondern auch für die anderen elektronischen Führungs-Möglichkeiten verantwortlich. Während der Truppenfernmeldeoffizier häufig zugleich Führer des Fernmeldezuges war, gab es nach Aufkommen des S 6 auf Bataillonsebene meistens dann einen Truppenfernmeldefeldwebel als Führer des Fernmeldezuges oder der Fernmeldegruppe.

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                        • Nemere
                          Cold Warrior
                          • 12.06.2008
                          • 2843

                          #13
                          Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
                          Ich kenne diese "Beauftragtenwesen"-Diskussionen aktuell auch von meiner Arbeit.
                          Vor allem im Bereich Arbeitsschutz hat das inzwischen Ausmaße angenommen, die vor allem bei kleineren Betrieben kaum mehr zu stemmen sind. Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Räumungshelfer, Sicherheitsbeauftragte usw. Selbst der kleineste 2-Personen-Betrieb muß ein betriebsärztliche Betreuung und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen, zumindest als extern beauftragten Fachbetrieb - mit entsprechenden Kosten. Der neueste Irrsinn ist das für jeden Arbeitsplatz auch eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der psychischen Gefährdung gemacht werden muss. Außerdem muss jeder Arbeitsplatz hinsichtlich des Einsatzes von Schwangeren beurteilt werden, ganz unabhängig davon, ob es überhaupt Schwangere in dem Betrieb gibt.

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