in einer Ausgabe des „Spiegel“ von 1966 bin ich über die beigefügte Notiz mit dem Titel „Oberunteroffiziere“ gestolpert, wonach die Bundeswehr damals über die Wiedereinführung besonderer Offiziers-Dienstgrade nachdachte.
Den „Feldwebelleutnant“ hatte es schon einmal im Ersten Weltkrieg gegeben. Für Leutnantsstellen bei Ersatz-, Landwehr- und Landsturmeinheiten konnten erfahrene, gut beurteilte Portepeeunteroffiziere „mit geordneten bürgerlichen Verhältnissen“ herangezogen werden. Diese Feldwebelleutnants erhielten jedoch keine volle Anerkennung als Offiziere, sie hatten nicht die gleichen Rechte wie aktive oder Reserveoffiziere, sie hatten z.B. keine Disziplinargewalt und rangierten statusmäßig hinter dem jüngsten Reserveleutnant. Insgesamt wurde diese Laufbahn als diskriminierend und als Fehlschlag beurteilt.
Glücklicherweise hat die Bundeswehr auf die Verwendung dieser negativ besetzten Dienstgradbezeichnung verzichtet und stattdessen 1969 die Laufbahn der Fachoffiziere geschaffen. Die bis dahin als Spitzendienstgrade der Unteroffiziere vorhandenen Stabsfeldwebel / Oberstabsfeldwebel wurden mit Einführung der Fachoffiziere abgeschafft, bis dahin war für die Beförderung zum Stabsfeldwebel eine eigene Laufbahnprüfung und die Absolvierung der sog. Bildungsprüfung III notwendig. Die Dienstgrade StFw/OStFw wurden erst um 1990 wieder eingeführt.
Fachoffiziere fanden sich fast in jedem Bataillon als S 1-Offizier (Personal), je nach Bataillonstyp auch als Fernmeldeoffizier und - soweit vorhanden - als Stabszugführer oder Leiter Fahrschule, sowie häufig als S 1/3 Offiziere der Geräteeinheiten. Fachoffiziere konnten bis zum Hauptmann, nach Einführung dieses Dienstgrades auch bis zum Stabshauptmann befördert werden. Fachoffiziere hatten die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Offiziere und waren auch Disziplinarvorgesetzte, eine besondere Kennzeichnung gab es nur in der StAN, wo Fachoffiziersstellen mit „FD“ markiert waren.
Natürlich gab es bei der Einführung dieser Laufbahn auch in der Bundeswehr Vorbehalte gegen diese „Schmalspuroffiziere“, vor allem bei sehr konservativ eingestellten älteren Offizieren, die oft genug eigentümliche Vorstellungen vom Wesen eines Offizierskorps hatten.
Weiter konnte bei entsprechender Eignung jeder Unteroffizier, der die Offiziersprüfzentrale und einen Auswahllehrgang an der Offiziersschule erfolgreich absolviert hatte, in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes übernommen werden, ohne dass die sonst geforderten schulischen Voraussetzungen vorliegen mussten (§ 33 Soldatenlaufbahnverordnung).
Grüße
Jörg

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