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Moin zusammen,
da ich selber am Lenkrad verwachsen bin hat mich dieser Bericht zum schaudern gebracht:
"Rollende Bombe" auf der Autobahn: Polizei und Zoll kontrollieren Schwerlastverkehr
Da fragt man sich doch wirklich, was für eine Horde selbstmörderische Vollidioten auf den Straßen dieses Landes unterwegs sind und damit noch andere Mitmenschen einer Gefahr, aussetzen.
12.000 Kilogramm an Übungssprenggranaten der Bundeswehr geladen und die Bremsanlage ist defekt,da findet man keine Worte
Und was ist eure Meinung ?
ich arbeite in der KFZ Werkstatt.
Nun besteht unser Kundenstamm nicht nur aus Privatleuten.
Wir haben auch BERUFSKRAFTFAHRER.
Unter anderem welche aus der Personenbeförderung.
Dort ist es völlig normal das man die Bremsscheiben bis auf 6mm unter die absolute Verschleissgrenze herunterfährt.
Also die vorgesehenen 3 mm und dann nochmal 6mm...
Am Scheibenrand kannst Du dich rassieren !
Wir können unsere Kunden nur darauf hinweisen, das ihr Fzg nicht mehr verkehrssicher ist.
Die fahren aber munter weiter
Das ist auch ausserhalb unserer Werkstatt bekannt (Polizei wurde schon durch uns verständigt) aber es passiert nichts.
Das Ordnungsamt hat auch kein Interesse.
(auch an anderen "Sachverhalten")
Fahrzeuge in diesem Zustand kommen auch schonmal direkt von der Hauptuntersuchung...
Dieses verhalten wird also geduldet.
Ohne Befund bekommt der Bericht von mir den Stempel Sensationsgeil bzw Meinungsmacherei
Was für einen defekt hatte denn der LKW an der Bremse ?
Moin Thowa,
das habe ich leider bis jetzt auch nicht herausbekommen, was für eine Defekt hierfür verantwortlich war, das die Bremsanlage nicht einwandfrei, funktionstüchtig war.
Mit der Sensantions u.- Meinungsmacherei muss ich Dir Recht geben, denn ich glaube, das die Brisanz der Ladung die Musik macht und nicht so arg der Defekt der Bremsanlage.
Was mich wundert, ist die Ignoranz der Behörden, die kein Interesse hat, euren Hinweisen nachzugehen. Aber so etwas ähnliches ist mir schon selbst vorgekommen, wo dann eine Behörde nach den Schneeballprinzip zu einer anderen Behörde verwaist.
Teilweise reissen Bremsscheiben auch mal. Nicht destotrotz darf auch eine Werkstatt ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht auf eigener Achse in den Straßenverkehr entlassen. Dass das den Unmut des Kunden nach sich zieht und Spediteure in der Regel größere Kunden sind, die man nicht gern verliert, steht auf einem anderen Blatt.
Fakt ist, dass 12 Tonnen von irgendwas mehr Schaden anrichten können, als 2 Tonnen Familienkombi. Was allein schlechte Ladungssicherung vermag, hier ist die Unvernunft auch nicht gering, kann sich jeder gern mal unter www.tis-gdv.de (Seite der Transportversicherer) unter Foto des Monat ansehen.
Zuletzt geändert von Hildesheim; 30.09.2012, 14:44.
als "Werkstatt" hast Du nicht das recht das Fahrzeug einzubehalten.
Der Kunde holt die Polizei und Dir wird erklärt was wessen Eigentum ist.
Wir haben das Spielchen schon mitgemacht und _verloren_.
Die haben ihn einfach fahren lassen.
Gerissene Bremsscheiben sind nicht der einzige mögliche Mangel an einer Betriebsbremse.
...und es gibt Herstellen die erlauben Risse bis zu einer gewissen länge.
Fakt ist was ?
Wer sagt das ?
Unter welchen umständen ?
Kannst Du das bewerten ?
Der drecks Taxikutscher der an der Wartung spart und nebenbei auch noch Steuern hinterzieht ist auch gefährlich.
Also, ein Mangel kann schon sein wenn ich als Monteur die Leitung vom Verschleissgeber nicht einklipse...
"Ich arbeite in der KFZ-Werkstatt" Das lässt Raum für Spekulationen (Bürokaufmann, Hausmeister, Wagenpflege, Fahrer, Karosseriemann, Lackierer), ich für meinen Teil habe mal Kfz-Mechaniker gelernt (später aber studiert) und kenne die Schadensbilder an Bremsanlagen. Es ist richtig, dass §23 STVO dem Fahrer untersagt ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug zu bewegen, dabei kann die Werkstatt wenig ausrichten. Auch die Frage der Regressforderungen nach einem Unfall gehen dann zu Lasten des Fahrers. ABER: Wenn die Werkstatt gravierende Mängel am Fahrzeug feststellt, so befindet sich das Fahrzeug auf dem Grund und Boden des Werkstattbesitzers und dieser darf sehr wohl bestimmen, was dort gemacht wird, z.B. dem Fahrzeugeigner untersagen mit dem defekten Fahrzeug auf diesem Grundstück zu fahren - dies bedeutet letztendlich, dass der Wagen entweder auf einem Tieflader oder an einer Stange geschleppt das Grundstück verlassen darf.
Wenn Du in Post 2 argumentierst, dass die Polizei bei gravierenden Mängeln nichts macht und gleichzeitig den Bericht, zu dem du ebensowenig Informationen hast, als sensationsgeil abtust, dann widersprischst du dir selbst. Würde die Polizei deiner Argumentationslinie entsprechend handeln, so muss der gestoppte LKW gar keine Bremsen mehr gehabt haben, weil die ja sonst nicht aktiv geworden wären.
Wenn ich in schreibe, meine ich das auch.
Damit es für jeden verständlich wird : Ich arbeite dort als Automobilmechaniker. Hab 2001 Ausgelernt und jeden Bereich ausser der LKW Seite "kennengerlernt", nach der Lehre.
Du schreibst : "ABER: Wenn die Werkstatt gravierende Mängel am Fahrzeug feststellt, so befindet sich das Fahrzeug auf dem Grund und Boden des Werkstattbesitzers und dieser darf sehr wohl bestimmen, was dort gemacht wird, z.B. dem Fahrzeugeigner untersagen mit dem defekten Fahrzeug auf diesem Grundstück zu fahren -"
Unser Betriebsgelände ist öffentlich befahrbar, unsere Hausordnung (AGB) sagt hier gilt die STVO.
Kannst Du mir das passende Gesetzt nennen welches hier greift ?
Irgendwelche Uzwag Gesetzte gelten hier nicht,
es geht keine direkte Gefährdung aus - die musst Du später auch nachweisen...
Zwischen meinen Post und dem Bericht steht kein Kausaler zusammenhang.
Ja, ich sehe ständig wie bestimmte Firmen ihre Fahrzeuge warten lassen.
Wirklich unwitzig.
Ich erwarte bei der Berichterstattung aber kein Bildzeitungsniveau.
Bitte aussagekräftige Fakten... !
Polizei ist für mich Polizei.
Ich kann auch nicht jemanden von der Autobahnpolizei , der die Fahrzeue prüft, zu uns auf das Betriebsgelände zitieren.
"Nur" weil der auf Mängel an der Bremsanlage konditioniert ist.
...und PKWs werden jetzt nicht sooo oft rausgezogen (technische kontrolle), oder ?
Man liest immer von LKW !?
Könnte hier vielleicht mit zweierlei Maß gemessen werden ?
(Berufskraftfahrer gross <> klein)
Ich glaube, der Einzige, der mit zweierlei Maß misst bist du. Ich frage mich nur, warum du dich angegriffen fühlst und die Berufskraftfahrer stets in den Fokus rückst...
Nur weil ein Gelände befahrbar ist und die AGBs sagen, dass die StVO gilt, verliert der Grundbesitzer damit nicht alle Rechte am Eigentum.
Zuletzt geändert von Hildesheim; 01.10.2012, 09:07.
Interessant wäre die Frage der Haftung, wenn ich wider besseres Wissen als Werkstatt so ein Fahrzeug auf die Straße lasse. Ob da wohl ein Hinweis auf der Rechnung reicht? Angeblich steht man als Werkstattbetreiber ja ohenhin dauernd mit einem Bein im Knast wegen Haftungsfragen...
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