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Hallo,
ich habe vor einigen Wochen einen Bericht im Fernsehn gesehen, der "Hobby-Polizisten" aus Baden-Württemberg bei ihrer zweiwöchigen "Ausbildung" begleitete.
Die Teilnehmer hatten alle zivile Berufe und wurden in zehn Tagen zu Vollzugs"angestellten" "ausgebildet", inklusive Schusswaffe usw. und später "vollwertig" im Streifendienst der Polizei eingesetzt. Ein Unterschied zu den Beamten war nicht zu erkennen.
Laut der Reportage ist dies möglich, da es aus den Zeiten des KK ein Gesetz gibt, was diese Art von Ausbildung erlaubt und noch immer in Kraft ist. Die Polizei freute sich mehr oder weniger über den Zuwachs. Meine Einstellung dazu sollte anhand der vielen "" erkennbar sein.
Ist jemandem bekannt, um welches Gesetz es sich dabei handelt, wo man dieses einsehen kann und wieso diese wohlgemeinte Unterstützung noch nicht abgeschafft wurde?
Schönen Gruß
(Aus Hessen, wo jeder Polizist im mD studiert hat...)
Ich glaube auch nicht, das diese Unterstützungsmöglichkeit vorrangig wegen des Kalten Krieges eingeführt wurde. Es geht vor allem um eine bessere Verankerung der SOD-Behörden in der Bevölkerung.
Ähnliche Unterstützungsmöglichkeiten durch engagierte Bürger wurden lange nach Ende des Kalten Krieges z.B. in Bayern mit der "Sicherheitswacht" eingeführt. Allerdings gilt hier ein ganz anderes Einsatzkonzept. Auch in Sachsen und anderen Bundesländern gibt es solche freiwilligen Dienste.
Ich glaube auch nicht, das diese Unterstützungsmöglichkeit vorrangig wegen des Kalten Krieges eingeführt wurde. Es geht vor allem um eine bessere Verankerung der SOD-Behörden in der Bevölkerung.
Der FPD diente schlicht als Polizeireserve. Dadurch ließ sich im regulären Dienst sparen. Der Zusammenhang mit dem Kalten Krieg war, dass diese Reserve durchaus als Aufwuchs für Krisensituationen (inkl. V-Fall) gedacht war, da bei Krisenübungen Anfang der 60iger die Bestandstruppe sich als überlastet herausstellte (der Größenansatz fällt dementsprechend moderat aus - waren eigentlich nie mehr als 20% Aufwuchs, zur Zeit sinds irgendwas um die 5%).
Ein Unterschied zu den Beamten war nicht zu erkennen.
Der Unterschied war bis 1981 deutlicher vorhanden; bis dahin trugen die FPD-Beamten noch nicht den Schriftzug "Polizei" auf ihren Ärmelwappen. Unterschiedlich seit 1981 sind vor allem die Dienstgradabzeichen, die beim FPD in einer Balkendarstellung das Dienstalter anstelle eines Dienstrangs ausdrücken.
In gewisser Weise sind das die Mannschaftsdienstgrade des Polizeidienstes
(was als Beschreibung für die ausgeführten Tätigkeiten gar nicht so falsch ist)
(Aus Hessen, wo jeder Polizist im mD studiert hat...)
In Hessen nennt man die schlicht anders - Polizeihelfer. Und die haben auch nur die Befugnisse, die anderswo ein Kommunaler Ordnungsdienst hätte. Wobei der FPD in Baden-Württemberg eher noch weniger Rechte hat als der Polizeihilfsdienst in Hessen (z.B. Verwarnungen nur mit entsprechender Fortbildung aussprechen, Dienst im Regelfall nur in direkter Unterstützung eines vorgesetzten Beamten). Nur halt dazu ne Uniform und im Außendienst ne Waffe.
Ein Bekannter meiner Frau ist auch beim FPD. Er sagt, er dürfe NUR zusammen mit richtigen Pol-Beamten zusammen auf Streife gehen und seine Waffe wäre NICHT geladen.
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