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Ich habe kürzlich ein interessantes Interview mit einem britischen Analysten gehört. GIng hauptsächlich um die Ukraine, aber es kam auch der Novidschok-Anschlag auf Sergej Skripal zur Sprache. Es wurde gesagt, dass überlegt wurde, den Einsatz von Nowitschok als Einsatz chemischer Waffen auf ein NATO-Mitglied zu werten und §5 auszurufen. Das wurde aber wohl von Theresa May als zu überzogen abgelehnt.
Gibt es da irgendetwas Näheres zu? Wäre das ein Fall für §5?
Der Artikel 5 des NATO-Vertrages beginnt in der deutschen Übersetzung mit den Worten:
"Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird."
Die Parteien sind die NATO-Staaten. Skripal war zum Zeitpunkt des Anschlags nach meinem Kenntnisstand kein Bürger eines NATO-Staates, allein deswegen wird die Begründung des NATO-Falles schon schwierig werden. Selbst bei einem Angriff auf einen einzigen NATO-Bürger wird wohl kaum der NATO-Fall gegeben sein. Sonst müsste bei jedem terroristischen Anschlag auf einzelne NATO-Bürger hinter dem einigermasse sicher ein fremder Staat steckt, der NATO-Fall ausgerufen werden. Die Grenze wird wahrscheinlich bei Vorfällen wie 9/11 zu ziehen sein, hier wurde ein kriegerischer Angriff auf das Staatsgebiet eines NATO-Mitgliedsstaates angenommen.
Solche Anschläge auf einzelne Personen gab es in den vergangenen Jahrzehnten dutzendfach, ohne das jemals der Gedanke, an den NATO-Fall laut wurde. Beispiele wären die Attentate auf ukrainische Exilpolitiker, z.B. Bandera, der 1959 in München von einem KGB-Agenten ermordet wurde. Im Rahmen des Algerienkrieges ab Mitte der 1950er Jahre gab es in Deutschland zahlreiche Attentate, die teilweise von Frankreich initiiert worden waren. Kein Mensch kam auf die Idee, hier gegen Frankreich den NATO-Fall auszurufen.
Oder auch das sogenannte Regenschirmattentat auf den bulgarischen Schriftsteller Georgi Markow vermutlich durch den bulgarischen Geheimdienst im September 1978 in London
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