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Eingangs dieses Themas wurde die Frage nach dem Zeitbedarf für die Mobilmachung von Geräteeinheiten aufgeworfen. Im Opbefehl des Versorgungskommando 860 von 1984 bin ich jetzt auf Zeitangaben dazu gestossen, siehe Anlage. Quelle ist BA-MA 21/2730.
Man hat allerdings vorsichtig formuliert: "Als Höchstzeiten sind anzustreben". Im folgenden Opbefehl von 1988 sind keine Vorgaben für die Dauer der Mobilmachung mehr zu finden, wahrscheinlich hat man die Fragwürdigkeit dieser Zeitansätze erkannt.
Gerade bei den Transportbataillonen und den NAchschubbataillonen als Geräteeinheiten halte ich die 1984 angestrebten 3 Tage für kaum machbar, da diese Bataillone fast alle Fahrzeuge aus der materiellen MobErgänzung erhielten und allein das Herrichten der Fahrzeuge mit behelfsmässiger Tarnbeleuchtung, das Einweisen der Fahrer und das Aufrüsten der Fahrzeuge in dieser Frist nicht machbar gewesen wäre - selbst wenn tatsächlich alle eingeplanten LKW tatsächlich pünktlich eingetroffen wären.
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