Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Wertes Forenmitglied!
Aufgrund sehr vieler Anmeldungen im Forum, die offenbar nur dazu dienen, Informationen sowie Bilder und Dokumente abzugreifen, wurden die Anforderungen zum Ansehen und Herunterladen hochgesetzt, heißt, dies ist erst ab einer bestimmten Anzahl sinnvoller Beiträge möglich.
Selbstverständlich wird hier natürlich nicht mitgeteilt, ab wie vielen Beiträgen das Herunterladen möglich ist, da hierdurch nur Beiträge wie "Hallo!" in mehrfacher Ausfertigung verfasst werden. Die Anzahl der nötigen Beiträge liegt aber nicht all zu hoch und ist erreicht, wenn dieser Hinweis nicht mehr eingeblendet wird.
arbeitet jemand an Stellenbesetzungslisten der Bundeswehr von 1956 bis heute ? Ich sammle solche informationen seit vielen Jahren. Dazu gehören alle Teilstreitkräfte sowie die Verbände und Truppenteile über Stäbe, Schulen, Ämter, Divisionen usw. herunter bis zu selbständigen Kompanie und Zügen, Depots usw. Dokumentiert werden Chefs/Kommandeure, Stellvertreter, Stabschefs bis zu Kompaniechefchefs und nicht zu vergessen : die Kompaniefeldwebel. Lücken sind wegen der vielen Jahre und auch der Quellenlage nicht zu vermeiden und können nur in Gemeinschaftsarbeit geschlossen werden.
Kontaktaufnahme über das Forum oder auch über persönliche Nachricht.
Vielen Dank
Archivar
PS : Ich führe meine Informationen auf PC in Form von Excel-Dateien !
Meinst Du, dass Du die Namen der Personen, die die genannten Dienstposten innehatten, sammeln und speichern möchtest? Das wäre nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig (außer, Du holst von jeder Person die Zustimmung ein).
Hier geht es grundsätzlich um die Übernahme von offenen Daten wie aus der schier endlosen Zahl von Chroniken, Standortbroschüren, Ausgaben zu Jubiläen, Außerdienststellungen, Handbüchern der Bundeswehr und Verteidigungsindustrie, Veröffentlichungen des BMVg zu Veränderungen in Dienststellungen usw. usw.
Das Bundesdatenschutzgesetz hat doch mit "offenen" Daten im Sinne der Verschlußsachenbestimmungen nichts zu tun. Was Du planst, ist Datenverarbeitung im Sinne von § 4 Abs. 1 BDSG. Da es keine gesetzliche Grundlage für Dein Handeln gibt, greift die Vorschrift, das der Betroffene einzuwilligen hat. Ob man sich auf § 4 Abs. 2 b BDSG (unverhältnismäßiger Aufwand) berufen kann, bleibt im Einzelfall abzuwarten.
Aber wenn mich meine Bw-Literatursammlung anschaue und u.a. an die vielen Divisionschroniken mit teilweise vielen hundert Namen denke, kann ich mir kaum vorstellen, dass hier die Autoren jeweils die Erlaubnis zur Erwähnung eingeholt haben. Wenn man dann noch an die Zeit der Aufbaujahre denkt und bereits viele der Personen nicht mehr unter uns sind, scheint dieses fast unmöglich zu sein. Auch eventuell angestrebte Buch- oder sonstige Projekte wären dann kaum noch machbar. Und dann noch die wichtigste Frage : wie komme ich weg von der "Papierwirtschaft" (viele Aktenordner voll), die sich bei mir angesammelt hat?
die Bestimmungen des BDSG haben sich erst in den vergangenen Jahren so drastisch verschärft. Wenn du jetzt z.B. beginnst, eine Internetseite mit Namen und Dienstposten und/oder Zeiträumen zu erstellen - also im Jahre 2015 - dann greifen die neuen Bestimmungen. Da ist es dann in der Tat so, dass du zu jeder Veröffentlichung eine Zustimmung erklären lassen musst.
Evtl. gibt es für "Personen der Zeitgeschichte" eine Ausnahme, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kompaniechef oder Btl-Kdr als Person der Zeitgeschichte gilt.
Die Frage, wie du vom Papier weg kommst? Vielleicht als PDFs scannen und auf einer Festplatte ablegen?
Was Besseres fällt mir auch nicht ein.
Es ist völlig unerheblich, ob diese Sammlung personenbezogener Daten als Exceltabelle, in Papierform oder als PDF zusammengestellt wird. Siehe dazu § 3 Abs. 2 BDSG:
"(2) Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Eine nicht automatisierte Datei ist jede nicht automatisierte Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann."
(Quelle: http://www.brennecke.pro/3500/BDSG--...tisierte-Datei[22.01.2015; 18:30 Uhr])
Papierform ist die "nicht-automatisierte" Datei, für die aber die grundsätzlichen Bestimmungen des BDSG genauso gelten.
Das BDSG bezieht sich auf personenbezogene Daten bestimmbarer natürlicher Personen. Natürliche Personen werden als Träger von Rechten und Pflichten definiert. Somit ist noch herrschende Lehrmeinung, das nur lebende Personen natürliche Personen sein können.
Daneben sind aber die postmortalen Persönlichkeitsrechte zu beachten, die zunehmend auch im Datenschutzbereich angewandt werden. Nicht umsonst gilt z.B. in vielen Fällen eine Archivsperrfrist von 30 Jahren plus 10 Jahre nach dem Tode der betreffenden Person, auch das Recht am eigenen Bild kann von Angehörigen noch bis zu 10 Jahre nach dem Tode des Betroffenen geltend gemacht werden (§ 22 KunstUrhG).
Spannend bleibt in diesem Zusammenhang auch, wie sich die Rechtsprechung hinsichtlich des "virtuellen" Erbes und der damit verbundenen Probleme zum Thema Datenschutz entwickelt - also z.B. die Frage, wer erbt die Rechte an meinen Beiträgen hier im Forum, wenn ich das Zeitliche segne.
Zuletzt geändert von Rex Danny; 01.02.2015, 15:54.
Grund: Nachtrag Quellenangabe
Zitat aus einem Kommentar zum BDSG: Eine nicht-automatisierte Datei ist jede nicht automatisierte Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann. Der Begriff der ,,Datei`` umfasst jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten. Das Erfordernis der ,,gleichartig aufgebauten Sammlung`` charakterisiert die äußere Form der Datei. Bestimmend ist also, dass die einzelnen Aufbauelemente einheitlich und gleichartig gestaltet sind.
Damit ist eine Anwendung des BDSG auf nicht strukturierte Akten ausgeschlossen. Entscheidend ist weiter, dass die Datensammlung ,,nach bestimmten Merkmalen zugänglich`` ist. Merkmale in diesem Sinne sind solche Kriterien, die für eine sinnvolle Ordnung der Datei notwendig sind, also z.B. die alphabetische oder chronologische Sortierung einer Kartei.
Beispiel:
- Eine Loseblattsammlung, die ohne jede Ordnung personenbezogene Daten enthält, ist keine Datei.
- wird diese Loseblattsammlung alphabetisch geordnet, wird sie zur Datei.
Werden in den genannten Büchern die Einheiten in ihrer numerischen Reihenfolge aufgeführt und dazu noch bei jedem Bataillon usw. die Kommandeure genannt, wird man noch nicht von einer Datei im Sinne des BDSG ausgehen können.
Gibt es zusätzlich ein Namensverzeichnis, das auf die Seiten im Buch verweist, auf denen die betreffende Person in Verbindung mit ihrer jeweiligen Dienststellung genannt wird, kann es schon kritisch werden, weil hier personenbezogene Daten zusammengeführt werden:
- Name
- Vorname
- Einheit - also Dienststelle
- Dienststellung (Kommandeur)
- Dienstgrad
- Verwendungszeit
- evtl. Standort
Entscheidend wird häufig auch sein, wo die Daten herstammen. Stammen sie aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen wie z.B. Telefon- oder Adressbüchern, dürfte die Sache unproblematisch sein.
Bei Angaben in Truppengeschichten usw. schaut es schon anders aus. Es dürfte kaum jemals frei zugänglich veröffentlicht worden sein, wer wann z.B. Kompaniefeldwebel in einer beliebigen Kompanie gewesen ist. Da man seit längeren frei entscheiden, ob persönliche Daten selbst in frei zugänglichen Verzeichnissen wie Telefonbüchern erscheinen, gilt dies natürlich um so mehr für Daten, die nie für öffentliche Verzeichnisse vorgesehen waren.
Verfügt zufällligerweise jemand über einen der dort genannten Bände zur Bundeswehr und könnte eine Beispielseite als Scan hier im Forum einstellen?
Versprochen wird: "Daten der Aufstellung, Auflösung, Unterstellung, Gliederung und Kommandeure"
Im Band 3 b sollen beispielsweise auf 290 Seiten "Artillerie-, Beobachtungs-, Panzergrenadiere, Panzeraufklärer-, Panzer, Panzerjagdverbände" dargestellt werden.
Wenn ich mir alleine vorstelle, wie viele Artillerie- Panzergrenadier-, Panzerbataillone es gab, wie oft diese umgegliedert wurden oder die Unterstellung wechselten, kann ich mir nicht vorstellen, das auf nur 290 Seiten recht viele Informationen pro Bataillon / Regiment zu finden sind. Außerdem scheinen die Bücher sehr klein zu sein, angegeben ist Format Klein-Oktav, das heißt Rückenhöhe 15 - 18,5 cm, also etwas über Postkartengrösse.
Vor allem würde mich auch interessieren, was zu den Gliederungen ausgesagt wird. Der pure Vermerk: "Am 01.04.1970 Umgliederung nach Heeresstruktur 3" bringt ja wenig. Sind dagegen Angaben zur Art der einzelnen Kompanien enthalten, sieht das schon anders aus.
Hallo Andreas,
deine oben erwähnden Bücher sind doch alle für die K.....
Bin leider auch darauf hereingefallen. Teueres Geld, und was steht drin ???
Die Aufzählung der Einheiten unvollständig und teilweise total falsch. Also wer daran
Interesse hat, ich würde abraten.
gruß günther
Suche Gliederungen der Heeresstrukturen 2 + 3.
Außerdem suche ich die letzten Trichtersperren und Sperrmittelhäuser in Franken.
vielen Dank für die Information, so etwas habe ich befürchtet. Hast Du eines dieser Bücher in Deinem Besitz und könntest eine Beispielseite einstellen, auf der z.B. die versprochenen Angaben zu einer Einheit zu erkennen sind (also Unterstellung, Gliederung etc.)?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten Über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen Über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar