Wann Sperren "scharf" machen?

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  • Hoover
    Cold Warrior
    • 19.12.2013
    • 601

    #1

    Wann Sperren "scharf" machen?

    Moin,

    kurze Frage, weil ich mich daran nicht mehr erinnern kann )jaja, das Alter und mangelnde Aufzeichungsaufbewahrung):

    Ab wann würden Sperren (z.B. die Brücken über Weser und Aller bei Verden) "scharf gemacht", also zur Sprengung vorbereitet?
    In einer Übung war die wage (Erinnerung, da haben wir es wieder) Lage, dass der WP die Grenze übeschritten hat. Auftrag war, die Brücke L203 (Weserbrücke bei Groß Hutbergen) zur Sprengung vorzubereiten und an eine Heimtaschutzkompanie zu übergeben (die in der Übung nicht dargestellt wurde). Danach wären wir in den Verfügungsraum nachgefahren. So in etwa war das.

    Aber: Ab wann und bis in welcher Tiefe wären bei Kriegsausbruch die Sperren vorbereitet worden? Gab es eine räumliche Kennzahl (z.B. innerhalb 20 km wären die SPerre aktiviert worden) oder wa rdas der Lage angemessen durch "oben" befohlen worden? Ich meine, wenn die PiBtl in dem Raum erst einmal an der Front wären, die Heimatschützer konnten die Brücken bzw anderen Sperren nicht vorbereiten (Aussage der heimatschütze selbst, die haben das nie geübt).

    Für Ideenund Erleuchtung bedanke ich moich schon mal.

    beste Grüße und Anker wirf!
    Frank
    "Damals, als ich in meinem Alter war..."
  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2843

    #2
    Eine generelle Regelung im Sinne einer Kilometer- oder Zeitgrenze gab es hier nach meiner Kenntnis nicht. Entscheidend wie immer waren Lage, Auftrag und vor allem der Zeitbedarf und die verfügbaren Kräfte.

    Als Zeit- und Kräftebedarf muss man mindestens ansetzen:
    Sprengschachtanlagen - Laden: 1 Gruppe etwa 2 Stunden
    Steckschachtsperre – 2 Gruppen etwa 2 Stunden
    Fallkörpersperre – 2 Pioniere 5 Minuten
    Diese Richtwerte setzen aber voraus, dass die Sprengmunition an der Sperrstelle ist und die Sperranlagen frei zugänglich sind. Im Winter bei zugefrorenen Sprengschachtdeckeln oder hoher Schneelage kann es erheblich länger dauern.

    Für den Zeitbedarf bei Brückensprengungen gibt es keine Faustformeln, hier hängt der Aufwand von Größe und Bauart der Brücke ab.

    Weiter muss man die Sperrbefugnisse beachten.
    Die Ermächtigung für das Anordnen von Sperren hatte der Truppenführer (HDv 100/100 Nr. 2208). Die Befugnis für das Anlegen oder Schließen von Sperren konnte auf unmittelbar unterstellte Führer von Verbänden übertragen werden.
    Truppenführer: Vom Brigadekommandeur an aufwärts oder der Führer eines Gefechtsverbandes (Verzögerungsverband usw. ) (HDv 100/900 – Führungsbegriffe).
    Dabei war die Anordnung der Zerstörung von Brücken, anderen Bauwerken und Verkehrsanlagen, die für die Operationsführung von übergeordneter Bedeutung sind, dem KG des Korps vorbehalten. Gleiches galt für Anstauungen und Überflutungen.

    Oft war es zweckmäßig, Sperren erst zum spätest möglichen Zeitpunkt anzulegen oder auszulösen, um die eigene Absicht nicht vorzeitig zu verraten (HDv 100/100 Nr. 2206 Abs. 3).

    Beim Kräfteansatz darf man nicht nur das Divisionspionierbataillon im Auge behalten. Laden und zündfertig machen von vorbereiteten Sperren war genauso Aufgabe der Brigadepioniere und vor allem der Korpspionierbataillone mit den Endnummern .10, .20, .40 und .50.
    Beim TerrH kamen dafür nur die Pionierkompanien der Heimatschutzbrigaden in Frage. Die Pionierbataillone der WBK hatten dagegen den Schwerpunkt Schadensbeseitigung, Straßen- und Behelfsbrückenbau und konnten zum Laden vorbereiteter Sperren kaum herangezogen werden.

    Kommentar

    • Hoover
      Cold Warrior
      • 19.12.2013
      • 601

      #3
      (Wandelndes Wissensm,onster )

      Danke für die Erläuterung der Unterschiede. Sehr interessantes Thema. Und als DivPi, dazu noch in der Uffzebene, hatte man doch eher wenig Blick über das Überörtliche. Tellerrand und so.
      "Damals, als ich in meinem Alter war..."

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