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ich bin an einige Vorschriften für den Pionierbereich aus den Jahren 1990 bis 2006 als PDF-Datei gekommen.
Wenn Interesse besteht, kann ich sie nach und und nach hier verfügbar machen.
Ich fange mal mit der grundlegenden Vorschrift für die Pionierbataillone aus dem Jahre 2006 an. Hier kann man eigentlich den größten Teil der Aufgaben der Pioniertruppe entnehmen, ebenso vieles zum Thema Gliederungen, Gefechtsstände, Befehlsgebung usw.
Hallo Jörg,
von meiner Seite besteht auf jeden Fall Interesse. Leider kann ich selbst wenig beitragen, da mein Zugang zu Hintergrundinformationen während meines Wehrdienstes sehr beschränkt war und auch das Interesse daran erst Jahrzehnte später erwachte. Zur aktiven Zeit war es halt - wie bei so vielen - lästige Pflicht.
Es folgt die Vorschrift für die Kompanien der Pionierbataillone aus dem Jahre 2001. Hier kann man die Gliederung und Ausstattung der Kompanien sowie vieles zum Einsatz der Kompanien (Gefechtsstände, Führungsmittel, Organisationsmittel) nachlesen.
Bitte nicht wundern, falls einzelne in den Inhaltsverzeichnissen genannte Seiten fehlen sollten. Ich habe leere Seiten und rein formelle Dinge wie Änderungsvorschläge usw. entnommen, um den Umfang der Dateien etwas zu verkleinern.
Jetzt ist mir endlich mal bewusst, für was z.B. der Kompanietruppführer verantwortlich ist. Vom Grundsatz her dürfte das ja bei z.B. bei den Grenadieren genauso gewesen sein. Dass er den Kompaniegefechtsstand zu führen hat, wusste ich so nicht.
Vom Grundsatz her dürfte das ja bei z.B. bei den Grenadieren genauso gewesen sein. Dass er den Kompaniegefechtsstand zu führen hat, wusste ich so nicht.
Das galt bei den Grenadieren genauso wie bei den anderen Truppengattungen. Der KpTrpFhr muß auch in der Lage sein, die Kompanie bei Ausfall des KpChefs so lange am Laufen zu halten, bis der älteste ZgFhr die Führung übernehmen kann.
Als nächstes die Vorschrift für die selbständige Panzerpionierkompanie und die Luftlande-Pionierkompanie, beide von 2001. Diese Vorschriften sind natürlich in weiten Bereichen der Kompanievorschrift für die Pionierbataillone ähnlich, Abweichungen gibt es allerdings bei Gliederung, Ausstattung und Organisation, z.B. haben diese Kompanien eigene Versorgungsteile.
Als nächstes die Vorschrift für die selbständige Panzerpionierkompanie und die Luftlande-Pionierkompanie, beide von 2001. Diese Vorschriften sind natürlich in weiten Bereichen der Kompanievorschrift für die Pionierbataillone ähnlich, Abweichungen gibt es allerdings bei Gliederung, Ausstattung und Organisation, z.B. haben diese Kompanien eigene Versorgungsteile.
Hallo Jörg,
dieser Beitrag hat mich ganz besonders angesprochen, war doch meine Stammeinheit während des Wehrdienstes eine Panzerpionierkompanie (PzPiKp 100, Weiden).
Während die Ausstattung der beiden Panzerpionierzüge sehr ähnlich geblieben ist - wir waren damals ganz neu mit TPz Fuchs ausgestattet, die Pionierrüstsätze wurden während meiner Zeit dort nachgeliefert - hat sich die Ausstattung der restlichen Kompanie stark verändert. Der damalige 3. Zug, also sozusagen der Vorläufer des Mineneinsatz- und Kampfmittelzugs war noch mit Lkw 1,5t (Unimog S) und Lkw 5t (MAN 630) motorisiert, der Brücken- und Pioniermaschinenzug hatte M48 AVLB als Brückenleger und M48 mit Räumschild, dafür ohne Kanone als Pionierpanzer. Die Minenwerfer M548G waren gerade geliefert worden, die Wurfaufbauten fehlten noch. Daher wurden die Fahrzeuge mehr oder weniger als Gelände-Lkw genutzt.
Kommen wir nach den taktischen Vorschriften zum handwerklichen. Im Anhang die ZDv 3/760 – Feldbefestigungen.
Hinweisen möchte ich auf die Verwendung vorgefertigter Einbauteile wie RATEX oder der Wellblechteile, beschrieben ab Nr. 302 ff., der Einbau ab Nr. 712. In Hammelburg gab es ausgebaute Stellungsanlagen mit diesen Teilen, ansonsten war die Verwendung zumindest nach meinem Eindruck in der Truppe weniger bekannt.
Das Anlegen von Deckungsgruben für Kfz wurde selten geübt, da ja meistens aus Umweltschutz- und Flurschadensgründen bei Manövern kaum geschanzt werden durfte. Die Erfahrungen des 2. Weltkrieges belegen, dass vor allem Reifen und Motor bei Beschuß gefährdet sind und zumindest durch Erdaufwürfe zu schützen sind (HDv 483 - Die Nachschubtruppen des Feldheeres vom Dezember 1943). Freilich wurde zum gleichen Zeitpunkt bereits festgestellt: „Die Schanzträgheit des deutschen Soldaten hat überall zu unnötigen Verlusten geführt“. Zur Veranschaulichung dieses Themas füge ich die entsprechenden Seiten aus der bekannten Broschüre „Kriegsnah ausbilden“ von Oberstleutnant Elser bei.
Interessant auch die Materialmengen und der sich daraus ergebende Transportraumbedarf für den Ausbau für Feldbefestigungen (Anlage 4 und 7). So sind bereits für den Kampfgraben einer Gruppe von 40 m Länge mit einem Unterstand etwa 5,6 Tonnen an Rundholz erforderlich. Für die ganze Kompanie wären es dann 73 Tonnen.
Ich bin mir nicht sicher, ob sich jeder militärische Führer, angefangen beim Gruppenführer bis zum Bataillonskommandeur, über diese doch erheblichen Materialmengen im Klaren war.
Bauholz usw. konnte mittels Leistungsbescheid nach dem Bundesleistungsgesetz angefordert werden. Allerdings weiß ich nicht, ob das in der Praxis auch tatsächlich erfolgte.
...der Brücken- und Pioniermaschinenzug hatte M48 AVLB als Brückenleger und M48 mit Räumschild, dafür ohne Kanone als Pionierpanzer.
Der M 48 AVLB war wohl der achtungsgebietenste Panzer, den die Bundeswehr jemals hatte – vor allem mit aufgelegter Brücke. Marschbegleitung für diese Ungetüme zu fahren war für den Feldjäger immer eine echte Herausforderung. Aber die Fahrer waren meistens längerdienende Hauptgefreite, die ihren Panzer perfekt beherrschten.
Mir hat mal ein solcher Brückenleger aus echter Verlegenheit geholfen. Anfang der 1980er Jahre, Herbstmanöver in Niederbayern. Bei Übungsende sammelten wir die Kettenfahrzeuge ein und begleiteten sie zum Bahnhof Neumarkt-St.Veit (zwischen Mühldorf und Landshut) zum Verladen. Einer der letzten Transporte war ein Panzerartilleriebataillon, danach kamen nur noch die Kettenteile der Panzerpionierkompanie 560. Verladen der Haubitzen usw. klappte problemlos, als letztes Fahrzeug des Bataillons sollte der Bergepanzer M 88 mit einem ausgefallenen M 113 im Schlepp verladen werden und zwar über die Seitenrampe.
Der M 88 war sichtlich angeschlagen, der Motor lief nur noch auf acht seiner zwölf Zylinder, aus dem Auspuff schossen immer wieder Flammen von den Fehlzündungen. Und wie es der Teufel so will, der M 88 hatte gerade noch den M 113 auf den Waggon bugsiert, stand selbst schräg auf dem Waggon, als der Motor endgültig seinen Geist aufgab und nicht mehr zum Leben zu erwecken war.
Jetzt war guter Rat teuer. Es gab kein geeignetes Bergefahrzeug mehr vor Ort und der M 88 blockierte durch sein Schrägstehen sowohl den Transportzug des Artilleriebataillons und – da er in den Lichtraum des Nachbargleises ragte – auch den übrigen Bahnverkehr. Also erst mal Information der Bahn wegen Sperrung des Gleises, der Fahrdienstleiter hat dann den Durchgangsverkehr über Rangiergleise vorbeigeleitet.
Dann ist mir eingefallen, dass in einem Verfügungsraum in einem Wäldchen etwa 2 km vom Bahnhof weg noch die Brückenleger der PzPiKp auf das Verladen warten. Die Brücken waren bereits abgelegt, weil die M 48 AVLB mit Brücke nicht dem Lichtraumprofil auf dieser Eisenbahnstrecke entsprochen hätten. Ich bin in den Wald gefahren, dort zum Zugführer des Brückenzuges gepilgert und habe gefragt, ob er sich zutraut, mit seinem Brückenleger den M 88 irgendwie von dem verdammten Waggon herunterzukriegen. Der Zugführer war ein uralter Oberstabsfeldwebel, der das als sportliche Herausforderung nahm und uns mit einem seiner Panzer in aberwitzigem Tempo zum Bahnhof folgte. Dort sah er sich die Bescherung an, hat dann erst mal seinen Hauptgefreiten aus dem Fahrersitz gescheucht und ist selbst gefahren. Nach einer guten halben Stunde wilden Rangierens hatte der den M 88 von dem Waggon gezerrt und der Zug konnte abfahren. Erschwert wurde das Manöver noch dadurch, dass bei den Versuchen, den M 88 vom Wagen zu ziehen, immer die Gefahr bestand, dass der Waggon trotz angezogener Bremsen aus dem Gleis kippt. Wir mussten daher mit Kanthölzern den Waggon gegen die Wand der Seitenrampe abstützen. Ich gebe zu, die Rampe sah hinterher nicht mehr so ganz taufrisch aus.
Die Geräuschkulisse, wenn ein M 48 Brückenleger eine halbe Stunde auf engstem Raum rangiert, kann man sich vorstellen. Wir hatten sozusagen einen vollen Publikumserfolg, die ganze Einwohnerschaft des Bahnhofsviertels hatte sich versammelt, um diesem Schauspiel zuzusehen.
Ein gutes Gliederungsbild einer PzPiKp der Heerestruktur 4 habe ich nicht, nur eines aus der Heeresstruktur 3 - noch mit M 113 als Gruppenfahrzeug (Anhang).
Mit aufgelegter Brücke hätte der M48 wohl auf keiner deutschen Strecke ins Lichtraumprofil gepasst.
Als wir zur Winterübung mit der Bahn von Weiden auf den Truppenübungsplatz Heuberg bei Stetten am kalten Markt verlegten wurden die Brücken auch gesondert von den Panzern verladen.
Die Erscheinung dieses Fahrzeugs war in der Tat sehr beeindruckend, auch das Auslegen der Brücke. Letzteres war aber auch sein wesentlicher Nachteil, war durch das Aufrichten und Auseinanderfalten der Brücke die Aktion doch weithin sichtbar.
… ich bin an einige Vorschriften für den Pionierbereich aus den Jahren 1990 bis 2006 als PDF-Datei gekommen.
Wenn Interesse besteht, kann ich sie nach und und nach hier verfügbar machen.
Um möglichen Ärger für den Seitenbetreiber zu vermeiden, erlaube ich mir zwei Nachfragen:
Bei den veröffentlichten Heeresdienstvorschriften handelt es sich zweifellos um erstklassige Quellen, allerdings sind sie als Verschlusssachen (VS-NfD) eingestuft. Wie sind solche Veröffentlichungen dienstrechtlich zu sehen?
Da Nemere nicht der Verfasser oder Herausgeber dieser Dokumente ist, handelt es sich – auch wenn es »nur« digitalisierte Kopien sind – um Fremddokumente, deren Veröffentlichung im Internet im Normalfall die Erlaubnis des Urhebers bedürfen. Wie ist hier demnach die urheberrechtliche Situation einzuschätzen?
Diese Vorschriften sind inzwischen längst aufgehoben durch die neue Struktur des Vorschriftenwesens. VS-Nfd Vorschriften wurden nie als Verschlußsachen behandelt, es gibt dafür keinen Nachweis. Weiter handelt es sich bei diesen Vorschriften um Dokumente, die von einer öffentlichen Stelle herausgegeben wurden, es gibt also keine gewinnorientierte Veröffentlichungsabsicht. Diese Vorschriften wurden auch in anderen Foren bereits veröffentlicht.
Aber wenn diese Bedenken bestehen, werde ich ab sofort die Veröffentlichung einstellen. Meinetwegen kann man das gesamte Thema auch löschen.
… mit solchen sachen hatte ich auch meine Schwierigkeiten.
Deshalb stelle ich hier nichts mehr ein.
Wenn alles seine Richtigkeit hat, dann stellt eine Veröffentlichung auch kein Problem – insbesondere für den letztlich verantwortlichen Seitenbetreiber – dar.
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